STRAELEN. Die CDU-Fraktion Straelen stellt für die erste Sitzung des Straelener Stadtrates mehrere Anträge:
„Für das Ehrenamt des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters schlagen wir Monika Lemmen vor. Die anderen Fraktionen empfehlen die Wahl von Michael Traurig. Wir aber sind überzeugt, dass Monika Lemmen die geeignetere Besetzung ist. Sie hat dieses Amt in den vergangenen sechs Jahren hervorragend ausgefüllt und sich dabei sehr engagiert für Straelen eingesetzt“, erklärt Jannis Delbeck, zuständig für die Pressearbeit der CDU-Fraktion Straelen. Als Heronger Ortsvorsteherin soll nach dem Willen der CDU-Fraktion Annemarie Fleuth ihre erfolgreiche Arbeit in diesem Amt fortsetzen. Für die Kontinuität der guten Arbeit in den Ausschüssen setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, dass auch zukünftig Straelener Vereine, Verbände und Einrichtungen als beratende Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen. „Uns ist im Gegensatz zu allen anderen Straelener Fraktionen wichtig, dass diese sich von Beginn an mit ihrer Fach- und Sachkompetenz als feste, beratende Ausschussmitglieder einbringen können“, so Annemarie Fleuth, CDUFraktionsvorsitzende.

In den Bildungsausschuss sollen die Schulleiter, die Schulpflegschaftsvorsitzenden und Schülersprecher aller Straelener Schulen sowie Sprecher der Straelener Kindertagesstätten und des Familienzentrum Montessori-Kinderhaus aufgenommen werden. Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport wird ergänzt um die Vertreter der Straelener Jugendarbeit, des Stadtsportbundes, des Beirates für Senioren/Menschen mit Behinderungen und des Partnerschaftsbeirates und der Ausschuss Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur um die Vertreter des Vereins AusStraelen  und des Kulturring Straelen.

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Bei der Größe der Ausschüsse beantragt die CDU-Fraktion, dass jeweils eine gerade Anzahl an Mitgliedern gewählt wird, da so die genaue demokratische Abbildung der Wahlergebnisse der Kommunalwahl und des Wählerwillens ermöglicht wird. Für den Haupt- und Finanzausschuss schlägt die CDU-Fraktion vor, dass dieser bei der Vergabe städtischer Aufträge (abgesehen von Geschäften der laufenden Verwaltung) nicht erst bei Beträgen ab 80.000 Euro, sondern früher, bei Beträgen ab 50.000 Euro, in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden und Entscheidungsbefugnis erhalten soll.

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