Bolzplätze und Sportanlagen ab sofort gesperrt

STRAELEN. Mit in Kraft treten der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 02. November 2020 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Die Stadt Straelen sperrt aus diesem Grund alle Bolzplätze sowie die Sportanlagenanlagen für den Trainings- und Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, das erhöhte Wachstum der Anzahl der Corona-Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen zu reduzieren.

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