Neue Informationen für Einreisende aus Risikogebieten

KREIS KLEVE. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind weder dazu verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben, noch sich testen zu lassen. Unter diesen Voraussetzungen besteht seit dem 7. Oktober außerdem keine Meldepflicht mehr. Diese Ausnahmen kommen insbesondere den täglichen grenzüberschreitenden Pendlern zugute. Sie gelten aber weiterhin nur für Personen, die keine Symptome aufweisen, welche auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hindeuten. Alle Informationen über Verpflichtungen von Einreisenden – inklusive des Meldeformulars – sind über den Direktlink „Einreise aus Risikogebieten“ auf der Homepage des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) sowie über die Seite https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/coronavirus-information-fuer-einreisende-aus-risikogebieten erreichbar. Das Gesundheitsamt des Kreises Kleve rät dazu, touristische Reisen und Einkaufsfahrten in Risikogebiete zu unterlassen. In diesem Sinne appelliert auch Landrat Wolfgang Spreen an die Bürger: „Bitte halten Sie Abstand, bleiben Sie umsichtig und verzichten Sie möglichst auf nicht notwendige Fahrten in Risikogebiete“. Die Einstufung von Risikogebieten erfolgt durch die Bundesregierung und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

 

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