NIEDERRHEIN. In zahlreichen Kommunen am Niederrhein finden am Sonntag, 27. September, Stichwahlen für die Posten der Bürgermeister und Landräte statt. Dann werden die Bürger innerhalb von 14 Tagen zum zweiten Mal an die Wahlurnen gerufen. Wie diese Stichwahl vor sich geht, erklären die Niederrhein Nachrichten am Beispiel der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Aufgrund aktueller Anfragen vieler Wähler in Kevelaer weist der dortige Wahlleiter Ludger Holla darauf hin, dass für die Stichwahl zum Landrat am Sonntag, 27. September, keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Das gilt auch für die Stichwahl zum Bürgermeister. Sie ist in Kevelaer nicht notwendig, da Bürgermeister Dr. Dominik Pichler bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit holte. Die Wahlbenachrichtigungen von Sonntag, 13. September, behalten ihre Gültigkeit.
Diejenigen, die ihre Stimme bei der Hauptwahl per Briefwahl abgegeben haben und diese auch für die Stichwahl beantragt haben, bekommen automatisch die neuen Briefwahlunterlagen an die angegebene Adresse zugeschickt.
Briefwahlunterlagen bis spätestens
Sonntag, 27. September, 16 Uhr
Zuvor musste der Wahlausschuss des Kreises Kleve das amtliche Endergebnis feststellen. Erst im Anschluss daran konnten die Stimmzettel für die Wahl der Landrätin/des Landrats vom Kreis Kleve bereitgestellt werden können. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Sonntag, 27. September, 16 Uhr, im Rathaus der jeweiligen Kommune vorliegen. Es ist ratsam, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig am Anfang der nächsten Woche zur Post aufzugeben, damit der rechtzeitige Rücklauf gewährleistet ist.
Darüber hinaus kann auch im Rathaus direkt die Stimme abgegeben werden. Stimmberechtigte, die für die Stichwahl erstmalig ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können ab sofort Briefwahl beantragen. Allerdings können die Wahlunterlagen aus den genannten Gründen erst in den kommenden Tagen verschickt werden.
Mund-Nasen-Schutz
nicht vergessen
Die Wähler können ihre Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl auch bei der Stichwahl am Sonntag, 27. September, im jeweiligen Wahllokal zum Nachweis ihrer Wahlberechtigung vorzeigen. Ausnahmsweise können Wähler auch ohne Wahlbenachrichtigung am 27. September wählen, sofern sie sich entsprechend mit Personalausweis ausweisen können. Im Wahllokal gelten selbstverständlich die Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Deshalb ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen – ebenso, wenn sich Warteschlangen vor den Wahllokalen bilden. Es gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern und die Wahlberechtigten sollten möglichst ihren eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitbringen.