Jede Stimme zählt

Morgen finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt

NIEDERRHEIN. Die letzten Kommunalwahlen in NRW haben 2014 und 2015 stattgefunden. Ab diesem Jahr finden die Wahlen der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Bürgermeister und Landräte wieder zeitgleich statt. Die Amtszeit für alle Funktionen beträgt wieder einheitlich fünf Jahre. In Emmerich und Kleve finden morgen zudem die Wahlen zum Integrationsrat statt, im Kreis Wesel die Wahlen zum Ruhrparlament.

Bitte ankreuzen: Morgen sind die Bürger am Niederrhein zur Kommunalwahl aufgerufen. Neben den Bürgermeistern und Stadträten werden auch der Landrat und der Kreistag gewählt. Foto: iStock

Seit 1999 gibt es für die Wahlen der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistage keine Sperrklauseln mehr, wie etwa die von der Bundestagswahl bekannte Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt, auch die Kandidaten kleiner Parteien können sich über ein Direktmandat oder bei entsprechende Anzahl an Stimmen über eine Liste in das entsprechende Gremium wählen lassen. Die Bürgermeister und Landräte müssen mit absoluter Mehrheit gewählt werden – ein Kandidat muss mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten.

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Ist dies nicht der Fall, weil sich die Stimmen auf viele Bewerber verteilen, kommt es zu einer Stichwahl. Die findet zwei Wochen nach der Kommunalwahl, am 27. September, zwischen den beiden Kandidaten statt, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Mit einer Stichwahl dürfte man unter anderem in Kleve rechnen. Hier bewerben sich sechs Kandidaten um das Amt des Bürgermeisters. Auch in Emmerich und Xanten erwarten viele angesichts von jeweils sechs Bewerbern um das Bürgermeisteramt eine Stichwahl. In Wachtendonk und Rheurdt sind es jeweils fünf Kandidaten, die sich zur Bürgermeisterwahl stellen.

Besonders spannend wird es am morgigen Sonntag in Bedburg-Hau, Kranenburg, Straelen, Rheurdt, Wachtendonk und Weeze, denn hier treten die bisherigen Bürgermeister nicht mehr an – man wird sich also in jedem Fall an einen neuen Chef im Rathaus gewöhnen müssen. Auch Dr. Ans­gar Müller, seit 16 Jahren Landrat im Kreis Wesel, und Landrat Wolfgang Spreen, der ebenfalls seit 2004 Landrat im Kreis Kleve ist, stehen in diesem Jahr nicht mehr zur Wahl.

Wohin am Wahlabend?

In diesem Jahr bleiben aufgrund der Corona-Pandemie am Wahlabend einige Rat- und Kreishäuser geschlossen. So haben in Kleve weder das Kreis- noch das Rathaus geöffnet und auch in Bedburg-Hau und Geldern wird es keine öffentliche „Wahlparty“ geben. In anderen Kommunen wurden Alternativen geschaffen. So trifft man sich zur Wahlpräsentation in Rheinberg in der Stadthalle, in Straelen weicht man in die bofrost-Halle, in Kranenburg ins Bürgerhaus aus und in Kerken kann man dem Geschehen im Nieukerker Adlersaal beiwohnen. In Kevelaer findet ab 18 Uhr im Bühnenhaus eine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse statt. Die Präsentation kann auch über einen Livestream im Internet verfolgt werden. In Emmerich weicht man ins PAN aus.

Nichts verpassen

Natürlich bleiben auch NN-Leser auf dem Laufenden. Am morgigen Sonntag gibt es unter www.niederrhein-nachrichten.de einen Live-Ticker mit den aktuellen Hochrechnungen, Reaktionen und Bildern vom Geschehen am Wahlabend in unserem Verbreitungsgebiet. Wer also nicht nur seine Heimatstadt im Blick behalten, sondern auch über die Ergebnisse aus den umliegenden Kommunen informiert werden möchte, sollte den NN-Ticker aufrufen.
Die Nachfrage von Briefwahlunterlagen ist in den vergangenen Jahren ohnehin gestiegen. Wegen der Corona-Pandemie hat sich dieser Trend natürlich noch verstärkt. Beinahe verdoppelt hat sich die Zahl der Briefwähler zum Beispiel in Geldern. Waren es bei der Kommunalwahl 2014 noch 2.963, so lag man Stand Donnerstag bei 5.808 Briefwählern. In Kleve haben (Donnerstag) 8.702 Wähler entsprechende Unterlagen angefordert, 2014 waren es noch 4.963. Auch in Rees ist Briefwahl gefragt: Hier hat sich die Zahl der Briefwähler von 2.400 (2014) auf 4.925 (Stand Freitag) mehr als verdoppelt. Das entspricht einer Quote von 26,9 Prozent.

Morgen ins Wahllokal

Wer seine Stimme noch nicht abgegeben hat, sollte morgen den Gang zum Wahllokal antreten. Dabei gelten selbstverständlich die Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung. In den Wahllokalen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen – ebenso, wenn sich Warteschlangen vor den Wahllokalen bilden. Es gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Wahlberechtigten sollten möglichst ihren eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitbringen.

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