Digitaler Nachlass – die oft vergessene Angelegenheit

    Manche Bestatter regeln auch digitales Erbe und entlasten damit Angehörige

    NIEDERRHEIN. Egal ob plötzlich oder vorhersehbar: Für den Todesfall gibt es viel zu planen und zu klären. Woran jedoch viele Menschen nicht denken, ist der digitale Nachlass. Kein Wunder, ist dieser doch wie die Digitalisierung eine recht neue Angelegenheit. Aber obwohl 80 Prozent der Deutschen das Internet nutzen, überfordert viele Menschen dieses Thema, weshalb es hilft, einen Bestatter mit dieser Aufgabe zu betrauen. Trotzdem bietet nicht jeder so einen Service an, da er auch für Fachleute oft Neuland ist. Bestatterin Daniela Lohel von Trauerhilfe Lohel in Xanten gehört zu jenen, die sich um den digitalen Nachlass kümmern können.

    Den digitalen Nachlass können Bestatter leichter und schneller regeln als die Angehörigen.
    Foto: Adobe Stock

    Digitaler Nachlass: Das umfasst die Gesamtheit aller Daten. Egal ob die Zugangsdaten und Inhalte verschiedener Online-Accounts und Webseiten, Daten auf Smartphones, Computern und Speicherkarten, Guthaben oder der Netflix-Account. Sich um den digitalen Nachlass zu kümmern ist wichtig, wie Lohel bestätigen kann. „Sonst können Erinnerungen verloren gehen“, erklärt sie. Außerdem kann es sein, dass zunächst Kosten weiterlaufen, die aber beim Regeln des digitalen Nachlasses auffallen. Von Belang sei es auch für die Trauerbewältigung, wie Lohel ausführt.
    Viele Menschen belaste es, wenn zum Beispiel Werbepost für den Verstorbenen oder eine Mitteilung über die eigene Beitragsfreiheit durch den Tod des Partners im Briefkasten lande. „Das sind standardisierte Schreiben und Menschen in Trauer tut es sehr weh, wenn so unsensible Post eingeht“, sagt Lohel.

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    Alleingänge sind schwer

    Es ist durchaus möglich, dass die Angehörigen sich selbst um den Nachlass kümmern. Sie müssen dafür jedoch die digitale Identität des Verstorbenen kennen und brauchen Zugriff auf die diversen Konten. Das sei nach Lohels Erfahrung selten der Fall. Bestatter wiederum können darüber hinaus auf andere Möglichkeiten zurückgreifen. Um den Nachlass zu regeln, recherchieren sie – in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für Bestatter – mithilfe der E-Mailadresse des Verstorbenen dessen digitale Aktivitäten. Darunter fallen zum Beispiel geschlossene Verträge oder Accounts. Sind diese ausfindig gemacht, melden die Bestatter sie um oder ab. „Es ist ziemlich einfach. Die Institutionen und Dienstleister sind in riesigen Datenbanken angelegt“, erklärt Lohel. Es kann jedoch nicht alles im digitalen Nachlass gefunden werden. Der Verstorbene muss dafür nämlich seinen Klarnamen verwendet haben.
    Aber nicht jeder Bestatter arbeitet immer gleich. Lohel etwa nutzt zusätzlich zur Recherche ein Formalitätenportal. Die Hinterbliebenen erhalten hierfür einen Zugang und können die Aktivitäten nachverfolgen: Ganz nach Wunsch übernimmt Lohel hierüber Ab- und Ummeldungen, etwa was den Telefonanbieter, die Krankenkasse oder das Auto angeht.

    Die Kosten sind von Bestatter
    zu Bestatter unterschiedlich

    „Man hat wenig bürokratischen Aufwand“, erklärt sie. Kopien, Anschreiben und Portokosten entfallen, die GEZ zum Beispiel kann sie mit einem Klick abmelden. Zugang zum Portal haben die Hinterbliebenen ein Jahr lang und können im Nachhinein selbst neu Gefundenes abmelden – ohne großen Aufwand. Die Kosten für diesen Service sind von Bestatter zu Bestatter unterschiedlich. Im Falle von Lohel sind die Kosten im Preis der Bestattung inbegriffen.

    Um sich für den Fall der Fälle vorzubereiten, hat sie zudem einige Empfehlungen parat. Mit einem Passwortmanager könne man noch zu Lebzeiten seine Passwörter durch ein Masterpasswort hinterlassen. Mit einem digitalen Nachlassmanager wiederum, den Bestatter wie Lohel teils selbst anbieten, könne man unter anderem vorsorglich alle Konten in eine Datenbank eintragen und eine Vertrauensperson für den Zugriff bestimmen. Für diskrete Inhalte gebe es darin ebenfalls Optionen. Dadurch kommt die Privatsphäre nicht zu kurz.  Auch Bestatter achten in der Regel auf die sehr persönlichen Inhalte. „Würde ich so etwas finden, würde ich es abmelden, aber wohl nicht an die Angehörigen weitergeben. Es täte vielleicht nichts zur Sache und wäre einfach nur verletzend“, sagt Lohel.

    Nachlass bei Dienstleistern

    Außerdem bieten Dienstleister wie Facebook oder Google mittlerweile selbst gewisse Nachlassregelungen an. Beim erstgenannten Anbieter kann man zu Lebzeiten einen ebenfalls dort registrierten Verwalter bestimmen, der das Profil im Todesfall löschen oder in den Gedenkzustand versetzen lässt. Diese Vertrauensperson kann allerdings nicht auf Chatverläufe zugreifen. Das kann nur ein Erbe.
    Allerdings ist es auch für Erben kein automatischer Prozess, denn das Fernmeldegeheimnis schützt digitale Briefe und Chats ähnlich wie das Briefgeheimnis. „Man erbt zwar alles, hat aber nicht immer auf alles Zugriff“, sagt Lohel. Sie erwähnt dabei einen Fall, in dem eine Mutter nach dem Suizid ihrer Tochter vor Gericht erfolgreich die Einsicht in die Chatverläufe auf Facebook einklagte.
    Fälle wie dieser zeigen auch, wie wichtig so ein Zugriff für die Trauerbewältigung sein kann. Besonders in Härtefällen wie Suizid

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