KLEVE. Für die Stadt Kleve gilt ab dem heutigen Mittwoch, 20. Mai, eine Haushaltssperre. Stadtkämmerer Haas erläutert die Notwendigkeit dieses Schrittes mit den zu erwartenden Folgen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Einbruch des Wirtschaftswachstums auch in Kleve.

Es muss mit erheblichen Einnahmeausfällen im städtischen Haushalt, insbesondere bei den Steuern (Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil), gerechnet werden.  Im städtischen Etat zeichnet sich durch den Rückgang der laufenden Erträge und Mehraufwendungen im städtischen Haushalt ein Defizit von mehr als 10 Millionen Euro ab.  Diese können zwar durch die Ausgleichsrücklage noch aufgefangen werden. Da sich aber abzeichnet, dass diese Entwicklung auch im nächsten Jahr sich fortsetzen und erheblich verstärken wird – es könnte eine Deckungslücke im städtischen Haushalt von 20 Millionen Euro entstehen, ist es jetzt notwendig zu reagieren, damit die Stadt Kleve auch zukünftig finanziell handlungsfähig bleibt.

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Deshalb gelten bis auf weiteres folgende Haushaltsbewirtschaftungsregularien:

  • Neu- und Wiederbesetzungen (Personalbereich) bedürfen einer Zustimmung des Stadtkämmerers,
  • Bei den Sach- und Dienstleistungen dürfen vorerst nur Aufwendungen getätigt werden, wo die Stadt Kleve gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist,
  • Die Beauftragungen für das Gebäudemanagement und die Umweltbetriebe sind auf das unabweisbar Notwendige zu reduzieren,
  • Bewilligte Fördermaßnahmen im Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt dürfen fortgesetzt werden,
  • Im Haushalt 2020 neu veranschlagte investive Maßnahmen dürfen nur nach vorherigen Zustimmung des Stadtkämmerers aufgenommen werden,
  • Alle Investitionen als Fortsetzungsmaßnahmen können fortgeführt werden.

Die Zielsetzung ist, in diesem Jahr insgesamt eine Verbesserung des kalkulierten Defizits im Ergebnishaushalt von rund zwei Millionen Euro zu erzielen. Nach Klärung des Fachbereichs Finanzen und der Abteilung Kämmerei mit den übrigen Fachbereichen, wer welchen Beitrag zur Verbesserung des Defizits leisten kann, kann diese haushaltwirtschaftliche Sperre modifiziert werden. Insbesondere im Produktbereich 03 – Schulen – beabsichtigt der Stadtkämmerer, nach dieser Klärung entsprechende Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre vorzunehmen.

Die Haushaltssperre tritt am heutigen Tag unverzüglich in Kraft. Alle Fachbereiche, das Gebäudemanagement sowie die Umweltbetriebe AöR wurden darüber informiert.

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