GOCH. Die Gocher Stadtbücherei öffnet ihre Türen ab der kommenden Woche wieder für ihre Leserinnen und Leser. Dabei gelten die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen.

So ist der Zutritt zunächst nur für Rückgaben und/oder Ausleihen nach einer vorherigen Terminvergabe möglich. Hierzu müssen sich die Besucher vor ihrem Besuch telefonisch anmelden und bekommen dann ihren Termin. Das Büchereiteam bittet darum, pünktlich zu dem Termin zu erscheinen. Sollte es zu Wartezeiten vor der Bücherei kommen, sind die Besucher aufgefordert, den üblichen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. ­Dies gilt auch für den Aufenthalt in der Bücherei.

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Mund-Nasen-Schutz tragen

Wer die Bücherei betreten möchte, muss einen Mund-Nase-Schutz tragen sowie sich am Eingang die Hände desinfizieren. Der Aufenthalt in der Bücherei ist aus organisatorischen Gründen auf 15 Minuten begrenzt. Internetplätze stehen derzeit nicht zur Verfügung. Zudem ist die Stadt verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher festzuhalten. Daher müssen Besucher neben dem Leseausweis auch ihren Personalausweis mitbringen. Es können pro Leser maximal 15 Medien ausgeliehen werden. Es müssen für den Transport selbst mitgebrachteTragetaschen genutzt werden. Falls Gebühren anfallen wird darum gebeten, diese per EC-Karte zu zahlen.

Leihfristen automatisch bis 2. Juni verlängert

Leihfristen für bereits ausgeliehene Medien werden automatisch bis zunächst zum 2. Juni 2020 verlängert. Auch die Gültigkeit der Leseausweise wird bis zu diesem Datum verlängert. So müssen Leser aus diesen organisatorischen Gründen nicht extra zur Bücherei kommen. Neue Vormerkungen können nicht entgegengenommen werden, da noch alte Vormerkungen abgearbeitet werden müssen. Die digitalen Angebote – www.onleihe-niederrhein.de und www.pressreader.de – stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Fernleihe ist aktuell nicht möglich. Weitere Infos unter Telefon 02823/88158 und per E-Mail: stadtbuecherei@goch.de.

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