GOCH. Nachdem die Sitzungen der politischen Gremien in Goch aufgrund der Corona-Pandemie seit dem vergangenen Monat ausgesetzt waren, ist jetzt eine Entscheidung zur Fortsetzung getroffen worden. Dabei macht die Stadt Goch von einer Regelung Gebrauch, die mit Verabschiedung des Epidemiegesetzes in NRW möglich geworden ist.

Demnach können die Aufgaben des Rates während einer landesweiten epidemischen Lage auf den Hauptausschuss übertragen werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Rates dem zustimmen. Dies ist geschehen und gilt schon für die nächs­te terminierte Ratssitzung am Donnerstag, 28. Mai. Die Sitzung findet im Ratssaal des Rathauses unter entsprechenden hygienischen Schutzmaßnahmen statt.

-Anzeige-

Hauptausschuss übernimmt Aufgaben des Rates

Da der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Goch aus 20 Mitgliedern besteht (der gesamte Stadtrat hat 45 Mitglieder), kann die Abstandsregelung im Plenum gewährleistet werden. Besucher werden zur Sitzung zugelassen, jedoch in begrenzter Anzahl, sodass auch auf der Besucherempore die Abstandsregelungen eingehalten werden.

Alle Besucher werden mit ihren Kontaktdaten erfasst. Zudem müssen sie Mund-Nasenschutz tragen und ihre Hände bei Betreten des Raumes desinfizieren. Wer Krankheitssymptome aufweist, darf nicht an den Sitzungen teilnehmen. Dies gilt für Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses wie Besucher gleichermaßen.
Weitere notwendige Regelungen zur Durchführung der Sitzung wird die Stadt Goch bei Bedarf rechtzeitig vor dem Termin veröffentlichen.

Informationen zu allen geplanten Sitzungen der politischen Gremien in Goch sowie zu Tagesordnungen und Drucksachen sind im Ratsinformationssystem http://ris.goch.de veröffentlicht.

Vorheriger ArtikelJungvögel sind geschlüpft
Nächster ArtikelMehr Blutspender dank der Coronavirus-Pandemie