Polizeilicher Rückblick auf das Osterwochenende

Das Osterwochenende war – wettertechnisch gesehen – überwiegend kaiserlich. Wie sah es mit dem Thema „Social Distancing“ aus? Ein Anruf bei der Kreispolizeibehörde. Gespräch mit Corinna Saccaro von der Pressestelle.
Wie ist das Osterwochenende aus Sicht der Polizei gelaufen?
Saccaro: Es war überwiegend ruhig.
Von welchem Zeitraum reden wir?
Saccaro: Wir sprechen über die Zeit von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag.
Okay. Gibt es Zahlen?
Saccaro: Ja, die gibt es. Die Kollegen haben insgesamt 43 Platzverweise ausgesprochen.
Platzverweis bedeutet?
Saccaro: Wenn sich irgendwo größere Gruppen aufgehalten haben, wurden die zunächst einmal ermahnt und aufgefordert, sich zu trennen.
Sind 43 Platzverweise viel?
Saccaro: Das ist natürlich relativ. Zunächst einmal reden wir von einem Zeitraum von fünf Tagen und wir reden vom gesamten Kreisgebiet. Ich würde also sagen, dass die Zahl sich durchaus im Rahmen hält.
Gab es denn sonst noch etwas?
Saccaro: Ja. Es kam noch zu sechs Ordungswidrigkeiten gemäß der Coronaschutzverordnung.
Wo ist der Unterschied?
Saccaro: Das ist einfach: Bei einem Platzverweis ist es quasi mit der Verwarnung getan, wenn dem Verweis Folge geleistet wird. Eine Ordnungswidrigkeit ist gemäß der Corona-Schutzverordnung mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt.
Mal abgesehen von dem Bußgeld. Wo liegt der Unterschied? Wenn sich 20 Leute treffen und dann einen Platzverweis bekommen – wieso ist das keine Ordnungswidrigkeit?
Saccaro: Die einschreitenden Beamten haben bei Ordungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum. Sie können zunächst einen Platzverweis erteilen. Wenn sich alle Beteiligten daran halten, ist die Sache erledigt. Sind die konkreten Umstände im Einzelfall aber so, dass direkt eine Ordnungswidrigkeit angezeigt ist, handeln die Beamten dementsprechend.
Wie sieht es mit Osterfeuern aus? Hat‘s da was gegeben?
Saccaro: Mir liegt diesbezüglich keine Meldung vor. Es war also – mit Hinblick auf Corona – ein wirklich ruhiges Wochenende. Es ist doch gut zu sehen, dass sich die allermeisten Menschen an die Einschränkungen halten.

Aus der Coronaschutzverordnung zum Thema „Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit:
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt. Ausnahmen: Verwandte in gerader Linie, Ehepartner, Lebenspartner, im gleichen Haushalt lebende Personen, Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen sowie prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen, ÖPNV. Bei Zuwiderhandlung zahlt jeder Person 200 Euro Bußgeld. Bei Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind pro Person 250 Euro Bußgeld zu zahlen.

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