NRW: Reiserückkehrer sind zur Quarantäne verpflichtet

KREIS KLEVE. Die Corona-Einreise-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 10. April aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Bestimmte Berufsgruppen wie Grenzpendler, medizinisches Personal oder LKW-Fahrer sind von dieser Einreise-Verordnung nicht betroffen. Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Kleve, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, müssen sich beim Gesundheitsamt melden. Hierfür wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: reiserueckkehrer@kreis-kleve.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name/Namen, Vorname/Vornamen, Geburtsdatum/Geburtsdaten, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten, Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann). Falls die Zusendung einer E-Mail nicht möglich ist, ist eine Kontaktaufnahme über das Info-Telefon der Kreisverwaltung Kleve unter Telefon 02821/594 950 möglich. Die Betroffenen erhalten vom Gesundheitsamt eine Rückmeldung. Weitere Informationen wurden auf der Coronavirus-Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt. Auf der Homepage www.kreis-kleve.de gibt es einen Direktlink zu dieser Internetseite.

 

 

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