Gemeinde Uedem kündigt an: Alle Osterfeuer sind verboten

UEDEM. Aufgrund der Corona-Virus-Pandemie hatte die Gemeinde Uedem bereits am 20. März alle Osterfeuer untersagt. Alle Anmelder von Osterfeuern wurden darüber schriftlich informiert. Hintergrund ist das bundesweit geltende Verbot von Zusammenkünften (Veranstaltungen und Versammlungen) jedweder Art im Rahmen der kontaktreduzierenden Maßnahmen. Per Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde nun nochmals klargestellt, dass aufgrund der Rechtsverordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 Osterfeuer und Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden können.

Verbot gilt auch vor und nach dem Osterwochenende

Dieses Verbot gilt nicht nur am Osterwochenende, sondern auch davor und danach. Auch das kontrollierte Abbrennen von bereits zusammengetragenem Baum- und Strauchschnitt oder anderem Brennmaterial ist weder mit noch ohne Zuschauer erlaubt, da dies eine unerlaubte Abfallentsorgung wäre und damit eine Ordnungswidrigkeit.
Bürgermeister Rainer Weber bittet darum, das Verbot einzuhalten. In jedem Fall wird das
Ordnungsamt während der Ostertage überprüfen, ob die Bestimmungen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten werden. „Bei Verstößen drohen den Veranstaltern von Osterfeuern und auch den Teilnehmern empfindliche Bußgelder. Sollte die Freiwillige Feuerwehr zum Einsatz ausrücken müssen, werde auch dieser Einsatz in Rechnung gestellt“, kündigt Bürgermeister Weber an.

-Anzeige-

Wehrleute vor Infektionen schützen

Die Kameradinnen und Kameraden gilt es, in diesen Tagen so gut wie möglich vor der Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus abzuschirmen, damit der Brandschutz in der Gemeinde Uedem auch in den nächsten Wochen sichergestellt werden kann. Für viele Veranstalter von Osterfeuern stellt sich die Frage, wie mit bereits aufgeschichteten Feuern verfahren werden soll. Nach der Corona-Krise wird die Verwaltung sich mit der Thematik beschäftigen, ob es einen einmaligen Ersatztermin zum Abbrennen dieser Feuer in Uedem geben kann. Alternativ dazu kann der Baum- und Strauchschnitt auch über einen gewerblichen Kompostplatz oder einen Containerdienst entsorgt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, das Schnittgut zu schreddern und es als Füllmaterial in Gärten und Grünanlagen zu nutzen.

Vorheriger ArtikelGottesdienst über Instagram
Nächster ArtikelZuhause bleiben und miteinander schreiben