Osterfeuer - wie hier in Hartefeld - dürfen in diesem Jahr leider nicht stattfinden. Foto: Stadt Geldern

NIEDERRHEIN. Wegen der Corona-Pandemie sind öffentliche Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer in diesem Jahr in ganz NRW unzulässig. Die Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Cornavirus SARS-CoV-2 beinhaltet ein Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen. Deshalb sind im Jahr 2020 alle Osterfeuer verboten. Dazu zählen alle Osterfeuer im öffentlichen sowie auch im privaten Bereich. Auch das Abbrennen des Osterfeuers durch eine oder zwei Personen oder in Feuerschalen, -tonnen oder ähnlichem ist untersagt. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 1.000 Euro für die Veranstalter und bis zu 400 Euro für jeden Teilnehmenden zu verhängen. Das Umweltministerium NRW weist in seinem Erlass ferner daraufhin, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Wird die Feuerwehr wegen eines solchen Abbrennens im Freien alarmiert, werden dem Verursacher neben einem Bußgeld auch noch Kosten des Feuerwehreinsatzes in Rechnung gestellt.

 

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