Drei Verstöße gegen Corona-Schutzverordnung in Emmerich

EMMERICH. Das Ordnungsamt der Stadt Emmerich zeigt aktuell eine starke Präsenz, um die Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung zu kontrollieren und durchzusetzen. In drei Fällen von Gewerbetreibenden (Stand Freitag, 27. März) wurden in den vergangenen Tagen zum Teil erhebliche Verstöße gegen die Auflagen festgestellt. In einem Fall kam der Eigentümer den Aufforderungen der städtischen Mitarbeiter zur Einhaltung der Hygienevorschriften wiederholt nicht nach. Das Ladenlokal wurde daraufhin durch das Ordnungsamt komplett geschlossen. Gegen die Inhaber der drei Betriebe wird jetzt ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Auch am anstehenden Wochenende arbeiten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Zwei-Schicht-Betrieb, um die Einhaltung der Coronaschutz-Verordnung zu kontrollieren. „Ich bin mir bewusst, dass das vorhergesagte Wochenendwetter – vor allem für Samstag – viele Menschen ins Freie und an die Promenade ziehen wird. Aber ich weise nochmal darauf hin: Größere Ansammlungen von Menschen im Rheinpark oder Picknick am Rheinufer sind untersagt. Und dafür gibt es gute Gründe! Die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsdienstes werden die Regelungen konsequent umsetzen – zum Schutz aller“, erklärte Bürgermeister Peter Hinze.

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Die Landesregierung hat zu der Schutzverordnung einen Bußgeldkatalog erlassen, der erhebliche Bußgelder bei Verstößen vorsieht: so sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen für jeden Beteiligten mit 200 Euro zu ahnden. Ab zehn Personen handelt es sich sogar um eine Straftat. Grillen oder Picknicken auf öffentlichen Flächen ist mit Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt.

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