NIEDERRHEIN. Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung am Dienstag auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. So zahlen beispielsweise Händler, die auf einem Wochenmarkt unzulässige Waren anbieten, 500 Euro Strafe. Wer ab einer Anzahl von zwei nicht in einem Haushalt lebenden Personen ein Picknick veranstaltet oder grillt, zahlt 250 Euro und wer sich mit mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum „versammelt“ zahlt 200 Euro pro Person. Bei mehr als zehn Teilnehmer gilt es als Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Den Link zum kompletten Straf- und Bußgeldkatalog findet man hier.
Kontaktverbot: Straf- und Bußgeldkatalog des Landes NRW
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