KLEVE. Die Stadt Kleve weist darauf hin, dass mit Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März mitgeteilt wird, „dass das Ministerium es für dringend geboten hält, die Durchführung der Aufstellungsversammlungen bis zum Ende der Osterferien auszusetzen.

Da die Wahlvorschläge bis zum 16. Juli eingereicht werden können, bleibt für die Aufstellungsversammlungen auch dann noch ausreichend Zeit, wenn auf eine Terminierung in den nächsten vier Wochen bis zum 19. April verzichtet wird …“

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Es erfolgt der ergänzende Hinweis, „dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den aufgrund der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind…. Auch im Hinblick auf die gegebenenfalls erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschriften erscheint angesichts der grundsätzlich nicht allzu hohen Anzahl der für die jeweilige Wahl notwendigen Unterstützungsunterschriften ein etwas verkürztes Zeitfenster zumutbar, zumal unterstellt werden kann, dass die Gemeinden die Wahlvorschlagsträger zum Beispiel durch kurze Bearbeitungszeiten bei der Erteilung von Wählbarkeitsbescheinigungen unterstützen werden…“

Erlass des Ministeriums

Den ausführlichen Erlass des Ministeriums des Innern NRW vom 19. März findet man unter dem nachfolgenden Link https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/kw2020_erlcorona.pdf. Bei weiteren Fragen erreicht man das Wahlamt der Stadt Kleve telefonisch unter der Telefonnummer 02821/ 84200.

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