Trauer in Zeiten von Corona: Wie wird beerdigt?

Karl Meurs ist Polizeibeamter im Ruhestand. Freund und Helfer war er immer, und daran hat sich auch nach Ende seiner Dienstzeit nichts geändert. Kürzlich verstarb in Meurs‘ Heimatdorf Frasselt der der Wirt von „On de Kerk“. Horst Miethe war Meurs‘ direkter Nachbar.
Ich vermute, Sie unterstützen als Nachbar vieles von dem, was jetzt zu tun ist.
Meurs: Richtig. Horst war ein Nachbar, aber er war auch ein Freund. Bei den Dingen, die jetzt zu organisieren waren, ist natürlich in erster Linie unser Pastor, Jörg Monier, Ansprechpartner. Wir haben zusammen nachgedacht, was zu tun ist und alles, worum es jetzt geht, in enger Absprache entschieden.
Ist eine Beerdigung in Zeit von Corona eigentlich etwas anderes?
Meurs: Vieles vom dem, was normalerweise im Zusammenhang mit einem solchen Todesfall stattgefunden hätte, ist derzeit nicht möglich.
Zum Beispiel …
Meurs: Auch bei uns in Frasselt ist es üblich, dass vor dem eigentlichen Beerdigungstag für den Verstorbenen gebetet wird.
Aber …
Meurs: … wir mussten uns da jetzt etwas anderes ausdenken. Es wäre sicherlich voll geworden in der Kirche und das ist bei der momentanen Lage irgendwie unverantwortlich.
Wie haben Sie reagiert?
Meurs: Wir werden am Donnerstag [18. März; Anm. d. Red.] zwischen 18 und 20 Uhr die Kirche öffnen. Das ist mit dem Pastor so abgesprochen. Vorne wird dann ein Bild von Horst stehen und jeder, der Abschied nehmen möchte, kann das in dieser Zeit tun. Das ist momentan die beste Lösung. Ursprünglich hätte auch der Kirchenchor gesungen und wir hätten als Dorfgemeinschaft gemeinsam gebetet. Wie gesagt: Das kann momentan so nicht stattfinden – sehr schade, aber alles andere wäre schwer zu verantworten.
Wie sieht es mit der Beerdigung aus?
Meurs: Die wird im kleinsten Familienkreis stattfinden.
Das war dann alles?
Meurs: Im Moment schon. Aber wir möchten, sobald es die Situation wieder zulässt, eine Gedächtnisfeier abhalten und uns würdig von Horst verabschieden.
Da gibt es, denke ich, noch keinen Termin.
Meurs: Nein, den kann es noch nicht geben, weil momentan natürlich niemand sagen kann, wie lange der Zustand der Vorsicht anhält. Fest steht: Sobald es einen Termin gibt, werden wir alles tun, die Menschen über die anstehende Gedächtnisfeier zu informieren.
So wird es ja momentan wahrscheinlich vielen gehen, die einen Menschen verloren haben.
Meurs: Ja. Das ist leider so, aber es ist eben nicht zu ändern. Das hat ja jetzt alles auch sehr viel mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun. Natürlich ist es wichtig, einen Ort für die Trauer zu haben und ein Gottesdienst beziehungsweise eine Beerdigung oder eine Trauerfeier sind wichtige Termine im Prozess des Abschiednehmens, weil sie den Menschen Gelegenheit geben, mit ihrer Trauer konkret umzugehen.
Sie haben aufgrund Ihrer jahrelangen Tätigkeit auch für den Opferschutz bei der Polizei viele Erfahrungen gemacht.
Meurs: Das ist richtig. Trauer braucht einen Ort. Natürlich kann man nicht alle Menschen über einen Kamm scheren, aber ich habe das sehr, sehr oft erlebt. Auch eine öffentliche Trauerfeier gibt den Menschen Gelegenheit, mit ihrer Trauer und der Fassungslosigkeit, die ja oft im Spiel ist, umzugehen. Aber man muss auch sagen, dass besondere Umstände besondere Maßnahmen nach sich ziehen. Ich finde es gut, dass Menschen, denen ein Verstorbener wichtig war, auf die Gelegenheit bekommen, sehr persönlich Abschied zu nehmen. Was unseren Fall angeht, wird es, sobald die Umstände das zulassen, eine Gedächtnisfeier geben.

Das sagt das Bistum

Christian Breuer arbeitet beim Bistum Münster in der Abteilung Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Bischöfliche Pressestelle/Region Niederrhein: „Derzeit sind, zunächst bis zum 4. April, alle öffentlichen Gottesdienste untersagt“, zitiert Breuer aus einer Verlautbarung. „Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden, die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen. Das gilt für Gottesdienste in Kirchen ebenso wie für Begräbnis- und Trauerhallen und auch für das Begräbnis auf dem Friedhof. Gegebenenfalls muss abgestimmt werden, ob seitens der Kommunen Trauerfeiern in Friedhofskapellen durchgeführt werden können. Selbstverständlich sind überall die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.“

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Das sagt die Evangelische Kirche im Rheinland

Auch bei Taufen und Bestattungen sollte der Schutz der Gemeindeglieder im Vordergrund stehen – siehe dazu die Hinweise unter „Gottesdienste“. Gerade bei Taufgottesdiensten kommt es oft zu näherem Kontakt zwischen älteren und jüngeren Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dieser Umstand bedeutet eine größere Gefährdung der Risikogruppe „ältere Menschen“. Daher sollte geprüft werden, ob Taufen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.

Übersicht über Informatonen im Umgang mit dem Corona-Virus im Bistum Münster

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