Ruhig wird es jetzt auf dem Klever Campus (NN-Foto: Rüdiger Dehnen)

KLEVE/KAMP-LINTFORT. Um einen wirkungsvollen Beitrag zur Bremsung der Pandemie zu leisten, stellen die Hochschule Rhein-Waal und alle ihre Einrichtungen ab dem 19. März auf einen geregelten Notbetrieb um. Dieser gilt bis einschließlich zum 19. April. Dieser Notbetrieb soll die notwendige Infrastruktur, den notwendigen Laborbetrieb und unverzichtbare Versuchsabläufe aufrechterhalten und alternative Arbeitsformen bestmöglich organisieren. Die Zeit bis zum 19. März wird genutzt, um für alle Arbeitsbereiche den Notbetrieb vorzubereiten.
Eine Anwesenheit von Beschäftigten ist nur gestattet, insoweit die Präsenz zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist. Dabei sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen, bei denen es zu Begegnungen von Menschen kommt, unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden, sowohl in Gebäuden als auch unter freiem Himmel untersagt und Hygienebestimmungen einzuhalten.
„Wir sehen in diesem Zusammenhang leider keinen Ermessensspielraum“ so der Präsident, Dr. Oliver Locker-Grütjen. „Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Hochschulleitung die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Aufgrund der deutlich verschärften Situation und Weisungslage sehen wir uns jedoch verpflichtet, für den Schutz der Gesundheit von Studierenden, Bediensteten sowie der Personen in deren Umfeld zu entscheiden. Die Hochschule bemüht sich daher mit Nachdruck um eine Minimierung der dadurch für die Studierenden entstehenden Umstände und Nachteile. Für den weiteren Studienverlauf sollen Ihnen möglichst wenig Nachteile entstehen“, betont der Präsident.

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