Alle Veranstaltungen in Emmerich wegen Corona verboten

Stab für außerordentliche Ereignisse der Stadt Rees setzt weitere Maßnahmen um

EMMERICH/REES. Die Stadt Emmerich hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen und zu weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus veröffentlicht. Sie betrifft öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen im Stadtgebiet, Schließung von verschiedenen Einrichtungen und Regelungen für den Zugang zu Bibliotheken oder Restaurants.

Konkret werden damit ab sofort alle öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen im Stadtgebiet der Stadt Emmerich am Rhein bis einschließlich Sonntag, 19. April, untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften sowie Versammlungen unter freiem Himmel. Ausgenommen von dem Veranstaltungsverbot sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen, zum Beispiel Wochenmärkte.

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Schließung von Begegnungsstätten

Des Weiteren ist ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April, der Betrieb aller nachfolgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten untersagt bzw. einzustellen: Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Prostitutionsbetriebe, Spielhallen und Wettbüros. Darüber hinaus sind alle Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen untersagt.

Strenge Auflagen für Bibliotheken und Gastronomiebetriebe

Der Zugang zu Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eiscafés und Imbissbetrieben sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird ab sofort bis einschließlich zum 19. Arpil 2020 nur unter strengen Auflagen gestattet. So muss unter anderem im Eingangsbereich eine Besucherregistrierung erfolgen und der Mindestabstand zwischen den aufgestellten Tischen zwei Meter betragen.

Die Allgemeinverfügung enthält für Personen, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, ein 14-tägiges Betretungsverbot in Krankenhäusern, Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen. Auch für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden darin verschiedene Maßnahmen angeordnet, die dazu dienen sollen, das medizinische Personal zu schützen und die lokale Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten.

Der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrollieren. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung steht als Amtsblatt Nr. 8 auf der Internetseite der Stadt Emmerich zum Download bereit.


Einschränkungen in Rees

Unter der Leitung von Bürgermeister Christoph Gerwers sind im Rathaus der Stadt Rees am Montagmorgen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionskette festgelegt worden, um Ansteckungsrisiken zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen zu erhalten.

Das Rathaus, die Nebenstelle an der Rudolf-Diesel-Straße, die Bücherei, der Bauhofbetrieb und auch das Gebäude der Stadtwerke Rees bleiben ab sofort geschlossen. Die Einrichtungen sind nur noch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu erreichen. In dringenden Fällen, in denen eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist, können die Bereiche nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufgesucht werden. Die Termine sind in den jeweiligen Fachbereichen zu vereinbaren. Entsprechende Rufnummern befinden sich auf der Homepage der Stadt Rees. Alternativ dazu erfolgt über die zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung unter Telefon 02851/510 eine Weiterleitung in die Fachbereiche. Die zentrale Rufnummer der Stadtwerke lautet Telefon 02851/91400.

Standesamtliche Trauungen sollen nach Möglichkeit verschoben werden. Sollte dies nicht möglich sein, können Trauungen notfalls in einem Rahmen von bis zu acht Personen durchgeführt werden.

Tourist-Info, Museum und Sporthallen geschlossen

Komplett geschlossen bleiben die Touristeninformation am Marktplatz sowie das Koenraad-Bosman-Museum. Darüber hinaus werden auch die städtischen Sportstätten und Turnhallen, sowie die städtischen und kirchlichen Jugendeinrichtungen bis auf weiteres geschlossen. Wie berichtet, bleiben auch alle Schulen und Kindertagesstätten zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April, geschlossen. Die Betreuung der Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten, wird über die Schulen und Kindertagesstätten gewährleistet. Die Rats- und Ausschusssitzungen werden ab sofort und bis auf Weiteres abgesagt. Dringliche Entscheidungen werden mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden abgestimmt.

Die Stadt Rees weist ausdrücklich darauf hin, dass die angedachten Blutspendetermine wie geplant stattfinden sollen. Die Veranstalter werden jedoch auf spezielle Sicherheitsvorkehrungen achten und diese im Vorfeld der Blutspendetermine abstimmen.

Des Weiteren hat die Stadt eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des SARS-CoV-2 erlassen, die ab sofort und bis auf weiteres gilt. Danach sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen untersagt, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt. Dieses Verbot ergeht unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden und gilt sowohl in geschlossenen Gebäuden als auch unter freiem Himmel. Es erstreckt sich zudem auch auf Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Wochenmärkte werden beispielsweise nach wie vor stattfinden. Für Beerdigungen ist in Absprache mit den Kirchen geregelt, dass nur der engste Familienkreis (maximal 20 Personen) an der Beerdigung teilnehmen darf.

Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen

In der Allgemeinverfügung werden ebenfalls der Betrieb von Museen, Fitnessstudios, Spielhallen, Volkshochschulen, Musikschulen, sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Beschränkt und mit Auflagen versehen wird der Zugang zu Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eiscafés und Imbissbetrieben sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.

Die Stadt Rees richtet eine Hotline rund um das Thema Coronavirus und deren Auswirkungen ein. Unter Telefon 02851/51777 haben Bürger ab Dienstag, 17. März, 8 Uhr, die Möglichkeit, Fragen zu den aktuellen Entwicklungen zu stellen. Die Hotline ist täglich, auch an den Wochenenden, von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Darüber hinaus stellt die Stadt Rees allgemeine Informationen und Hinweise zum Coronavirus auf der Internetseite www.stadt-rees.de und auf ihrem Facebook-Kanal zur Verfügung.


Maßnahmen in Emmerich

Auch in der Stadtverwaltung Emmerich sind am Montag weitere Maßnahmen getroffen worden, um die Verbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen. So rufen die Kommunalbetriebe Emmerich dazu auf, dass die Sperrgutannahme am Blackweg nur noch in wirklich dringenden Fällen genutzt werden soll. „Wir befürchten, dass viele Menschen, die nächsten Wochen nutzen werden, um Keller zu entrümpeln oder zu renovieren. Wir müssen aber unsere Mitarbeiter und andere Kunden bestmöglich schützen. Deshalb lassen wir schon jetzt nur noch die Fahrzeuge einzeln auf den Betriebshof. Noch können wir den Betrieb so aufrechterhalten, wenn aber mehr Kunden kommen, bleibt uns nur die Schließung“, so Helmut Schaffeld, Betriebsleiter des Emmericher Bauhofes. Er wies  darauf hin, dass schon jetzt am Blackweg mit größeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Weitere Einschränkungen gibt es auch im Rathaus: Bis auf Weiteres ist der Bereich der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung für den Publikumsverkehr geschlossen. Bareinzahlungen bei der Stadtkasse sind nicht mehr möglich. In dringenden unaufschiebbaren Fällen können sich die Bürger an folgende Rufnummern wenden:
·        Für den Bereich Kasse: Telefon 02822/75-1221 oder -1222
·        Für den Bereich Vollstreckung: Telefon 02822/75-1226 oder -1224
Online ist der Bereich Zahlungsabwicklung per E-Mail an stadtkasse@stadt-emmerich.de zu erreichen. Etwaige Einzahlungen können weiterhin über das Konto der Stadt Emmerich erfolgen.

Um den Publikumsverkehr im Fachbereich Arbeit und Soziales und im Jobcenter zu reduzieren, wurden ebenfalls diverse Maßnahmen umgesetzt. Ein Zugang über den Eingang Fährstraße ist aktuell nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin kann unter Telefon 02822/751700 und per E-Mail an info.soziales@stadt-emmerich.de erfolgen.

Bürgerbus fährt nicht mehr

Der Emmericher Bürgerbusverein hat auf seiner außerordentlichen Vorstandssitzung am gestrigen Sonntag beschlossen, den Busbetrieb zum Schutz von Ehrenamtlern und Fahrgästen bis auf Weiteres einzustellen. An den Haltestellen wurden bereits entsprechende Informationen ausgehängt.

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