Beerdigung
Bestatter helfen bei der vorsorglichen Planung der Beerdigung. Foto: AdobeStock

NIEDERRHEIN. Die meisten Menschen beschäftigen sich nur ungern mit dem Tod und der eigenen Beerdigung – oder mit der der Angehörigen. Es gibt aber sehr wohl Gründe, rechtzeitig für eine Bestattung vorzusorgen und diese zu planen, wie auch Andreas Wienemann von Bestattungen Wienemann in Kalkar weiß.

Viele Menschen wollen zum Beispiel Gewissheit haben und festlegen, was mit ihnen passieren soll. Andere wollen ihren Angehörigen Arbeit ersparen und sie nicht unnötig belasten. Wieder andere wollen das für die Beerdigung angesparte Geld in bestimmten Situationen vor dem Zugriff des Sozial­amts schützen. Überhaupt ist es ungewiss, ob die Rücklagen nicht irgendwann in der Zukunft plötzlich für etwas anderes verwendet werden müssen.
Egal aus welchem Grund: Schließt man mit dem Bestatter einen sogenannten „Bestattungsvorsorgevertrag“ ab, sollte man den eigenen Angehörigen auf jeden Fall Bescheid geben. So vermeidet man unangenehme Überraschungen und dass der Vertrag im Todesfall in einem Schreibtisch vergessen wird, wie Wienemann betont. Für mehr Sicherheit sorgt zusätzlich eine „Sterbegeldversicherung“.

Die Situation bedenken

Noch bis 2004 wurde ein Sterbegeld von den Krankenkassen ausgezahlt, heute müssen die Bestattungskosten meist vom Kapital der Verstorbenen oder der Angehörigen bezahlt werden. Die Sterbegeldversicherung sorgt hier vor. Helfen tut diese auch in einer ganz besonderen Situation, nämlich wenn die Eltern in ein teures Seniorenheim kommen. Stichwort Sozialamt: Die Angehörigen beantragen zwar eine Förderung, müssen aber zunächst auf das eigene Kapital zurückgreifen und damit auch auf das für die Beerdigung gesparte Geld. Bei einer Sterbegeldversicherung gilt jedoch eine besondere Regel. Das Geld gehört dann zum sogenannten Schonvermögen, das auch bei beantragten Sozialleistungen unberührt bleibt. Zumindest solange dieses Vermögen nicht viel höher als 5.000 Euro ausfällt.
Bei der Sterbegeldversicherung bekommen die Angehörigen dann im Todesfall ein Sterbegeld ausgezahlt. Dabei kann die Einzahlung in die Versicherung durch eine Einmalzahlung oder Monatsbeiträge geregelt werden. Wie hoch die ausfallen, hat mit dem Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme zu tun.
Die Sterbegeldversicherung kann schließlich an den Vorsorgevertrag mit dem Bestatter gekoppelt werden. So ist es möglich, diesen als Bezugsberechtigten der Versicherung zu benennen und dadurch die Kosten der Leistungen abzudecken, die im Rahmen des Vorsorgevertrags geregelt wurden.

Individuelle Planung

Im Vorsorgevertrag kann so ziemlich alles vom Zeitpunkt des Todes bis hin zur Beerdigung geregelt werden. „Heute ist vieles möglich“, sagt Wienemann. Dabei betont er die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Vertrag können unter anderem die Überführung zum Aufbahrungsort, die Erledigung der Formalitäten, die Organisation der Trauerfeier und Bestattung, die Aufgabe der Traueranzeigen, die Herstellung von Trauerdrucksachen, die Dekoration und vieles mehr geregelt werden.
Der Bestatter kann sich je nach Wunsch um alles kümmern, aber auch die Angehörigen dürfen selbst aktiv sein. Alles ist individuell planbar. Der Vertrag kann außerdem immer geändert oder gekündigt werden.
Wie die Menschen planen, sieht in der Praxis von Fall zu Fall unterschiedlich aus: Wie Wienemann aus seiner rund 25-jährigen Berufserfahrung weiß, möchten manche Menschen bis hin zum Text für die Todesanzeige jeden Schritt planen. Andere wiederum planen nur den groben Rahmen, wie die Art der Bestattung und den Ort.
Gänzlich unvorbereitet sollte man allerdings nicht das Gespräch mit dem Bestatter seines Vertrauens suchen: „Man sollte sich zumindest darüber Gedanken machen, wie man bestattet und wo man beerdigt werden möchte. Auch um zu klären, ob das überhaupt möglich ist. Den Rest kann man im Nachhinein noch abklären“, sagt Wienemann. Dabei verweist er auf die unterschiedlichen Friedhofssatzungen. Die Bestatter haben aber meist die nötigen Kontakte zur Friedhofsverwaltung, um solche Fragen zu klären.
Auch sollte man den Personalausweis und den Versicherungsschein (wenn vorhanden) zur Besprechung mitbringen.

Verschiedene Vollmachten

Wenn jemand den Vorsorgevertrag nicht selbst abschließen kann, gibt es unter anderem drei Möglichkeiten: erstens eine Vorsorgevollmacht, die man im Internet herunterladen und ausfüllen kann. Zweitens die notarielle Vollmacht, eine stärkere und rechtssicherere Version der Vorsorgevollmacht. Im Falle einer verminderten Geschäftsfähigkeit der Betroffenen kann man zudem eine Betreuung über das Amtsgericht erwirken. Hier gibt es aber verschiedene Stufen: Von körperlichen Einschränkungen, die Amtsgänge verhindern, bis hin zur fehlenden geistigen Geschäftsfähigkeit.
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