Urteil gegen Thomas Görtz, obwohl Ermittlung eingestellt ist

Landgericht Kleve lehnt Antrag auf Unterlassung ab

XANTEN. Im Zivilprozess zwischen Xantens Bürgermeister Thomas Görtz und einem Xantener Bürger deutete Markus Drissen, Vorsitzender Richter am Landgericht Kleve, den Ausgang des Prozesses bereits während der mündlichen Verhandlung im Dezember an (die NN berichtete). Nun verkündete er das – wenig überraschende – offizielle Urteil: Görtz‘ Antrag auf Unterlassung der vermeintlichen Behauptung des Bürgers, gegen den Bürgermeister laufe ein Ermittlungsverfahren, lehnte Drissen darin ab.

Was war passiert? Der Xantener Bürger hatte Görtz im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion im Plenum gefragt, warum er als Bürgermeister erneut kandidiere, obwohl ein Ermittlungsverfahren gegen ihn vorliege. Darauf reagierte der Bürgermeister seinerzeit empört und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den Bürger, damit dieser seine Frage nicht wiederholen dürfe. Diese einstweilige Verfügung hob Drissen bereits am Ende der mündlichen Verhandlung im Dezember auf.

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„Das Urteil nun besagt, dass der Bürger seine Frage berechtigter Weise gestellt hat“, erklärt Judith Gottwald, stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts Kleve, „da der Bürger selbst eine Anzeige gegen Görtz stellte und eine Info von der Staatsanwaltschaft bekam, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet wurde, war die Frage nachvollziehbar – unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem intensiven Ermittlungsverfahren kam oder nicht. Er konnte aber in dem Glauben sein.“

Richter Drissen hatte bereits während der mündlichen Verhandlung betont, dass Thomas Görtz auf die Nachfrage souveräner hätte reagieren müssen. Schließlich habe der Bürger ihm nichts vorgeworfen, sondern nur eine Frage gestellt.

Das Ermittlungsverfahren gegen Thomas Görtz ist mittlerweile, wie der Bürgermeister selbst bekanntgab, eingestellt. Der Xantener Bürger hatte Görtz in seiner Funktion als Bürgermeister angezeigt, da gegen den Sohn des Xanteners wegen Sozialbetruges ermittelt wurde.

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