Xantens Bürgermeister steht mit Bürger vor Gericht

Zivilprozess zwischen Bürgermeister Görtz und einem Xantener Bürger

XANTEN. Was muss ein Bürgermeister hinnehmen und ab wann ist auch sein Persönlichkeitsrecht als Person des öffentlichen Lebens verletzt? Diese Frage beschäftigt gerade das Klever Landgericht in einem Zivilprozess zwischen Xantens Bürgermeister Thomas Görtz und einem Xantener Bürger.

Der Bürger hatte Görtz auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion im Plenum gefragt, warum er als Bürgermeister erneut kandidiere, obwohl ein Ermittlungsverfahren gegen ihn vorliege. Görtz hatte darauf seinerzeit empört reagiert und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den Bürger, damit dieser seine Aussagen nicht wiederholen darf. Diese Verfügung hat das Klever Landgericht vorerst aber zurückgestellt, so dass es dem Bürger weiterhin gestattet ist zu erzählen, dass gegen Görtz eine Strafanzeige vorliegt. Ein endgültiges Urteil wird am 10. Januar erwartet.

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Ermittlungsverfahren gegen Görtz als Bürgermeister

Wie bei der Anhörung beider Parteien, zu der Xantens Bürgermeister Thomas Görtz selbst jedoch nicht erschien, deutlich wurde, liegt tatsächlich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kleve gegen Görtz wegen Betruges vor. Diese resultiert aus einem Ermittlungsverfahren um einen Sozialbetrug, das die Stadt Xanten gegen eine Frau und den Sohn des Xantener Bürgers führt. Die Frau soll laut der Stadt Xanten unerlaubt Wohngeld beziehen, obwohl sie bei dem Sohn wohne. Dessen Vater stellte daraufhin einen Strafantrag gegen die Stadt Xanten beziehungsweise deren Bürgermeister Thomas Görtz.

Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin eine eigenständige Bewertung vor und sortierte den Fall in die Kategorie „Betrug“ ein, was selbst beim Richter und den Anwälten für Irritationen sorgte. „Wenn man sich die Akten durchsieht, hätte ich das nicht weiterverfolgt“, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Kleve Markus Drissen.

Görtz wusste nichts von Strafanzeige

Als der Xantener Bürger das an ihn gerichtete Schreiben der Staatsanwaltschaft gelesen habe, sei er sehr verdutzt gewesen, gab er vor Gericht an. Deshalb habe er Görtz bei einer seiner Podiumsdiskussionen öffentlich darauf angesprochen. Dieser wusste nach eigenen Angaben aber nichts von einer Strafanzeige gegen ihn. Laut Aussage des Bürgers habe ihn Görtz daraufhin öffentlich der Lüge bezichtigt. „Dass er als Lügner dargestellt wurde, ist für jemanden, der in einem Örtchen wie Xanten lebt, die Höchststrafe“, sagt sein Anwalt Daniel Tobias Czeckay.

Görtz‘ Verteidiger empfand hingegen die öffentliche Frage nach einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen den Bürgermeister in diesem frühen Stadium als öffentlichen Vorwurf, welche die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzt hätten. „Er hat ihm nichts vorgeworfen, sondern gefragt“, fand allerdings Richter Drissen. Der Bürgermeister hätte stattdessen souveräner reagieren müssen, indem er einfach hätte sagen sollen, dass er von nichts wisse und sich erkundigen müsse. Es sei aber nun die Frage zu klären, wie das Persönlichkeitsrecht eines Bürgermeisters und das Recht auf Meinungsfreiheit zueinander stünden.

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