Mountainbiker fahren unerlaubt am Gocher Berg

Waldbesitzer und Landesbetrieb appellieren an die Sportler

GOCH. Die Mountainbike-Spuren im Boden des Waldes am Gocher Berg sind noch deutlich zu sehen. Sie führen von einem steilen Abhang zu einer in die Natur (unerlaubt) eingearbeiteten Rampe. Dabei befindet sich der Wald im Privateigentum von Max Freiherr von Elverfeldt. Sämtliche Eingriffe in den Wald müssen eigentlich mit ihm abgesprochen werden. Hinzu kommt noch, dass abseits des Weges das Mountainbikefahren ohne verboten ist. Freiherr von Elverfeldt appelliert daher gemeinsam mit dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen nun öffentlich an die Mountainbike-Fahrer, das Fahren und den Bau von solchen Strecken zu unterlassen.

Falk Stefan (Landesbetrieb Wald und Holz), Frank Koch (Forstbetrieb Kalbeck), Axel Vieting (Landesbetrieb Wald und Holz) und Waldbesitzer Max Freiherr von Elverfeldt zeigen die Mountainbike-Strecke im Wald am Gocher Berg. NN-Foto: SP

„Wir wollen keine Spielverderber sein, aber es ist sehr gefährlich, auf diese unerlaubten Strecken zu fahren”, sagt von Elverfeldt. Die Mountainbike-Fahrer brächten nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch ahnungslose Spaziergänger, wenn sie mit bis zu 50 Stundenkilometern den Abhang runterbrausen. „Die Fußgänger gehen ja nicht davon aus, dass hier Mountainbikefahrer abseits der Strecke unterwegs sind. Und wenn die Moutainbikefahrer oben am Hang stehen, sehen sie mitunter nicht, ob da Spaziergänger langlaufen”, sagt Stefan Falk vom Landesbetrieb Wald und Holz.

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Wer dort fährt weiß weder der Landesbetrieb noch der Freiherr von Elverfeldt. „Die Mountainbikefahrer sind aber aktiv hierhergekommen und haben sich die Strecke mit Rampe selbst gebastelt”, sagt von Elverfeldt. Die Strecke sei zwar nicht erlaubt, zurückbauen lassen könne er sie aber auch nicht so einfach. „Das ist zu aufwendig”, sagt von Elverfeldt.

“Wir könnten einen Weg finden, um zueinander zu finden”

Deshalb appelliert er an die Mountainbikefahrer selbst und hofft, dass sie sich bei ihm melden und das unerlaubte Befahren der Strecke abseits des Weges unterlassen. „Zu befürchten hätten sie nichts, wenn sie sich melden. Wir könnten vielleicht auch einen Weg finden, um zueinander zu finden”, sagt von Elverfeldt. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Mountainbike-Verein mit ins Boot geholt wird. „Dann dürften die Mitglieder dieses Vereins im Wald fahren”, sagt von Elverfeldt. Zurzeit drohe allen Mountainbikefahrern, die den unerlaubten Weg nutzen, ein Bußgeld.

Was in einem Wald erlaubt ist, regelt das Landesforstgesetz. „Der Wald gilt als Ort der Erholung und ist nicht für Mannschaftssport wie Mountainbikefahren vorgesehen”, sagt von Elverfeldt. Fahrradfahren auf den erlaubten Wegen mit Rücksicht auf Spaziergänger sei aber durchaus erlaubt.

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