Keine Tat ohne Intention

Loslassen

Urteile sind multifunktional. Der Staat stellt Grenzsteine auf. Urteile können Endpunkte sein – sind aber wesentlich häufiger Etappenziele. Für die Täter markieren sie den Anfang dessen, was Strafe genannt wird und zu Einsicht führen soll. Für Opfer markieren sie die Solidarität, die der Staat ihnen erweist. Sie sind Startpunkte für Aufarbeitung und Verarbeitung. Sie können den Beginn eines Heilungsprozesses markieren und den Opfern Wege des Loslassens aufzeigen.
Wie bestraft man einen, der seine Familie emotional ruiniert, indem er die eigene Enkelin missbraucht und seine Frau zwei Mal vergewaltigt hat? Da sitzt ein geständiger Täter – einer, der sich selbst angezeigt und Taten eingeräumt hat, die man ihm sonst nicht hätte nachweisen können?
Hinten im Saal: zerstörte Existenzen – Menschen, denen das Urvertrauen abhanden gekommen ist und die sich am Ende Hilfe durch eben jenes Volk erhoffen, in dessen Namen geurteilt wird und als dessen Teil sie sich empfinden. Was ist passiert, dass einer wie der Angeklagte etwas Derartiges tut?

Ein Hilfsmittel

Ein Gutachten muss her. Ist einer, dem der Missbrauch der eigenen Enkelin zur Last gelegt (drei Fälle hat er zugegeben) und den er eingeräumt hat – ist so einer noch bei Trost? Das Gesetz spricht nicht von Trost – es sucht nach eingeschränkter Schuld- und Steuerungsfähigkeit.
Ein Gutachter hat ein Gespräch geführt. Der Angeklagte hat das Gespräch nach drei Stunden abgebrochen und einen neuerlichen Termin am Folgetag abgelehnt. Das ist die Ausgangslage am zweiten Verhandlungstag. Die Kammer schlägt Grenzpflöcke ein: „Wenn Sie das Gutachten noch möchten, muss es jetzt und hier gemacht werden“, sagt der Vorsitzende. Hinten im Saal löst, was hier und jetzt passiert, Fassungslosigkeit aus.
Prozesse bringen Menschen an Grenzen. Manchmal sind es die Täter, ein andermal die Opfer und manchmal auch die Justiz. „Das kann doch nicht wahr sein“, empört sich eine Frau im Zuschauerraum und fügt hinzu: „Das ist doch wohl ein Witz.“ Übersetzung: So viel Rücksicht auf einen Täter – auszuhalten von den Opfern – übersteigt das emotionale Fassungsvermögen. Eine Grenze ist erreicht. Es ist die Grenze des Erträglichen für alle, die zum Ende kommen wollen – ein Urteil erwarten.

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Fassungsvermögen

Für ein gutes Urteil werden manchmal Hilfsmittel gebraucht. Gutachten können Hilfsmittel sein. Ein Tauber, der auf der Straße einen Unfall verursacht, weil er eine Hupe nicht gehört hat, die ihn warnen sollte, wird anders beurteilt werden müssen, als ein Ignorant. Es ändert nichts an den Folgen des Unfalls, aber es hat etwas mit der Schuldfähigkeit zu tun.
Ob dieser Angeklagte einem Zwang folgend getan hat, was er getan hat – ob er einsichts- und schuldfähig war, als er die Taten verübte, ist eine Feststellung, die Richter zu treffen haben. Aber sie holen sich Hilfe. Gutachter werden beauftragt und je vollständiger das Gutachten, um so genauer die Analyse. Das zu verstehen, übersteigt oft das Fassungsvermögen der Geschundenen.

Unauffällig

Der Gutachter stellt fest, dass nichts „Unnormales“ an diesem Mann ist. ‚Unauffällig‘ lautet die Vokabel. Beim Artikulieren hat es der Angeklagte schwerer als andere. Zu manchen Dingen führen ihn keine Worte. Er kann nicht beschreiben, was vorging, als er die Taten beging. Der Gutachter wird später sagen, dass es „keine Tat ohne Intention“ gibt. Eine Intention muss es gegeben haben – zu erfahren gibt es nichts darüber. Es gibt keine Worte. Ihm werde das nie wieder passieren, habe der Angeklagte gesagt und man denkt an Lydia Benecke, eine Psychologin, die in der Forensik tätig ist. Einem Täter, der so etwas sage, stelle sie gern die Frage, ob er sich eine Woche vor der Tat habe vorstellen können, sie (die Tat) zu begehen. Meistens sei die Antwort „Nein“. Wenn einer sich vor seiner Tat so etwas nicht vorstellen konnte, wie kann er wissen, dass es nie wieder passiert?

Gräben, Gräber

Der Angeklagte sehe sich, so der Gutachter, als einen sozialen Menschen. Hinten reißt ein solcher Satz Gräben in die Seelen. Gräber irgendwie auch. Sätze wie dieser sind schwer zu ertragen für die, die ge- und betroffen sind. Der Angeklagte habe gesagt, er hoffe, dass es „gut ausgehe“. Bewährung vielleicht?
Der Staat fordert vier Jahre, sechs Monate und berücksichtigt dabei natürlich, dass da einer Taten eingeräumt hat, die man ihm nicht hätte nachweisen können. Die Nebenklage schließt sich an und lässt den Angeklagten wissen, dass die Familie kein Zeichen der Reue habe feststellen können. Alle Brücken sind eingerissen – lange schon.

Niemand kann es wissen

Man will jetzt nicht als Verteidiger plädieren. Aber Verteidigung ist unverzichtbarer Teil jedes Prozesses. Als der Verteidiger sagt, dass die Enkelin unbeschadet davongekommen ist (er sagt es nicht wörtlich so), hält es die Mutter nicht mehr auf dem Sitz. Sie flieht aus dem Saal. Draußen auf dem Gang hört man sie schreien.
Es ist ein Schreien, auf dessen Grund ohnmächtige Wut und dumpfe Verzweiflung wohnen. Niemand kann wissen, was in fünf Jahren ist und wie es dem Kind dann geht. Die Verteidigung plädiert für eine Strafe von zwei Jahren. Vorher ging es im Zusammenhang mit den Taten zum Nachteil der Enkelin um die Erheblichkeitsschwelle. Eigentlich ein Begriff aus dem Wirtschaftsrecht.

Kein gutes Ende

Der Angeklagte hat das letzte Wort. Es tut ihm leid, sagt er unter Tränen. Das wirkt auf die, die einmal seine Familie waren eher beleidigend. „Das hast du mir nie gesagt“, schluchzt die Frau, die in Kürze von ihm geschieden sein wird. Das Urteil am Ende: Vier Jahre.
Die Sache ist nicht gut ausgegangen. Sie konnte nicht gut ausgehen. Im Knast steht, wer sich an Kindern vergangen hat, auf der untersten Stufe der Hierarchie. Selbst Mörder werden auf ihn herabschauen. Urteile sind Signale – an die Täter, an die Opfer. Gibt es ein angemessenes Urteil? Vieles ist nicht zu heilen.
Heiner Frost

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