Setzen sich für das neue Qualifizierungschancengesetz ein: (v.l.n.r.) Günter Voss, Geschäftsführer Lebenshilfe Gelderland, Elke Fermé, Fachbereichsleitung Lebenshilfe Gelderland, Peter Fleischacker, Arbeitsvermittler im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Kleve und Qualifizierungsberater, Jessica Hannen, Lebenshilfe Gelderland und Tanja Hansen, Altenpflegerin und in der Weiterbildung zur Praxisanleiterin. NN-Foto: Dickel

NIEDERRHEIN. Der Fachkräftemangel ist auch im Kreis Kleve groß. Von derzeit 3.400 offenen Stellen entfallen circa 60 Prozent auf Fachkräfte. Um den Trend entgegen zu wirken hat die Bundesagentur für Arbeit mit dem Qualifizierungschancengesetz eine Möglichkeit geschaffen, Arbeitgebern bei der Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer zu unterstützen.

Unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers, der Ausbildung und Betriebsgröße unterstützt das Qualifizierungschancengesetz die Arbeitgeber dabei, Arbeitnehmer weiterzubilden. Ein Unternehmen, das diese Möglichkeit derzeit nutzt, ist die Lebenshilfe Gelderland: „Da ab 2020 die neue generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau die bisherigen Ausbildungen im Bereich der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zusammenführt, benötigen wir zusätzliches Fachpersonal, das die Auszubildenden begleitet”, so Elke Fermé, Fachbereichsleitung bei der Lebenshilfe Gelderland.

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Die Grafik zeigt die Zuschüsse, die Arbeitgeber bekommen können. Grafik: Bundeministerium für Arbeit und Soziales, 2018

Aktuell absolviert Tanja Hansen die Weiterbildung zur Praxisanleiterin. Die 41-Jährige ist schon seit 20 Jahren im Beruf tätig und freut sich über die Chance, die sie mit der Weiterbildung bekommt: „Ich wollte schon immer gerne mein Wissen weitervermitteln”, so Hansen. Ein halbes Jahr dauert die Weiterbildung zur Praxisanleiterin insgesamt. Jede Woche hat Hansen acht Stunden investiert, um sich fortzubilden. Der Anfang war für die 41-Jährige alles andere als einfach: „Es war erst mal schon schwierig vom Praktischen wieder ins Lernen hineinzukommen”, erklärt Hansen. Insgesamt hat die Altenpflegerin aber sehr viel mitgenommen: „Der Fokus stand auch stark in der Eigenreflexion, was ich sehr gut fand.”

13.640 Geringqualifizierte Kreis Kleve

Peter Fleischacker, Qualifizierungsberater bei der Agentur für Arbeit Kleve, freut sich, dass viele Arbeitgeber das Qualifizierungschancengesetz nutzen: „Die Nachfrage ist gut. In diesem Jahr haben wir bereits 114 Klienten, die eine Weiterbildung unter dem Gesetz machen.” Der Vorteil sei, dass nicht nur Kleinstunternehmen, sondern auch kleine und mittlere sowie größere und Großunternehmen Zuschüsse bekommen: „Ungelernte Kräfte können so weiter im Unternehmen bleiben und gefördert werden.” Zurzeit gibt es 13.640 Geringqualifizierte, die im Kreis Kleve tätig sind: „Warum also den Fachkräftemangel nicht mit Arbeitnehmern aus dem eigenen Betrieb auffangen?” fragt Sabine Hanzen-Paprotta, Pressesprechterin der Agentur für Arbeit in Wesel.

Genau diese Frage war für Günter Voss, Geschäftsführer der Lebenshilfe Gelderland, auch die Motivation, von dem neuen Gesetz zu partizipieren: „Natürlich ist der Fachkräftemangel auch bei uns angekommen und wir sind erpicht darauf, dem entgegen zu wirken”, so Voss. Deshalb wird ab Oktober auch eine weitere Mitarbeiterin zur Praxisanleiterin fortgebildet.

Arbeitgeber, die ebenfalls interessiert daran sind, mittels des Qualifizierungschancengesetz ihre Mitarbeiter zu fördern, können sich an Peter Fleischacker, Telefon 02821/714102, wenden.

 

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