Kranenburger Hunde-Inventur

So viel mal vorne weg: Rund 1.100 Hunde leben in der Gemeinde Kranenburg. Einschränkung: So viele zumindest sind ordnungsgemäß angemeldet.
Wie viele Hunde es tatsächlich sind, lässt sich nach der derzeit laufenden „Hunde-Inventur“ vielleicht einen Tick genauen sagen. Hunde-Inventur? Nun ja – die Vierbeiner werden derzeit im Gemeindeauftrag gezählt. Mit der Zählung wurde eine Firma beauftragt, deren Mitarbeiter sich derzeit um die Erfassung kümmern.

Fragen ist erlaubt
Was dürfen die Hundezähler und was dürfen sie nicht? Guido Miesen, Kämmerer der Gemeinde: „Die Mitarbeiter der von uns beauftragten Firma dürfen beispielsweise nicht einfach ins Haus. Letztlich sind sie und damit auch wir als Gemeinde darauf angewiesen, dass die Befragten wahrheitsgemäße Angaben machen.“

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Nichtwissen ist kein Schutz
Eine der wichtigsten Informationen: Nichtwissen schützt nicht vor der Steuerpflicht. Mit anderen Worten: „Ich wusste nicht, dass ich meinen Hund anmelden musste“, reicht als Begründung nicht wirklich aus. Das Mindeste, was auf Halter zukommt, die ihre Hunde nicht angemeldet haben, ist die Nachzahlung. Miesen: „Wir können nicht gezahlte Hundesteuer über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren erheben.“

Es kann teuer werden
Das kann – je nach Ausgangssituation teuer werden. Wer vier Jahre lang seinen Hund nicht angemeldet hatte, zahlt viermal 54 Euro (216 Euro) nach. Hält jemand zwei Hunde, beträgt die Gebühr pro Hund und Jahr 72 Euro, bei drei und mehr Hunden werden pro Hund und Jahr immerhin 90 Euro fällig. Wer also drei Hunde oder mehr nicht angemeldet hat, zahlt schlimmstenfalls viermal 270 Euro nach. Die Gebühren für sogenannte „gefährliche Hunde“ liegen bei einem einzelnen Hund pro Jahr bei 432 Euro, bei zwei und mehr gefährlichen Hunden sind 720 Euro zu zahlen. Alles andere als ein Pappenstiel.

Es geht auch ohne
Wer legt eigentlich die Höhe der Gebühren fest? „Das ist in jeder Stadt oder Gemeinde per Satzung festgelegt.“ Mit anderen Worten: Der Betrag ist „beliebig“. Miesen: „Es gibt auch Städte und Gemeinden, in denen keinerlei Hundesteuern erhoben werden. Ein Beispiel kann ich Ihnen allerdings nicht nennen.“*
Was ist, wenn ein Hund „nur zu Besuch“ im Haus ist. Miesen: „Auch solche Fälle sind in der Satzung geregelt. Ein Hund, der länger als zwei Monate in einem Haushalt ist, muss gemeldet – sprich: versteuert – werden. Kann eigentlich seitens der Gemeinde auch ein Bußgeld verhängt werden? Miesen: „Das ist im Prinzip möglich. Vorher allerdings werden wir einen solchen Fall erst einmal überprüfen.“ Was ist eigentlich, wenn der gemeldete Hund verstirbt? Antwort: Am besten sofort melden. Auch eine tierärztliche Bestätigung kann hilfreich sein. Übrigens: Was passiert eigentlich, wenn Hundehalter umziehen? Miesen: „Dann ist es wichtig, auch den Hund abzumelden.“ Herrchen und Hund werden datentechnisch quasi getrennt erfasst. Es wäre ja zu dumm, wenn man längst woanders wohnt und dann noch Hundesteuer am alten Wohnort zahlt. Hundehalter in Kranenburg stehen vergleichsweise gut da. In Goch zahlt man für einen einzelnen Hund 65 Euro (Kranenburg 54 Euro), für zwei Hunde 100 Euro (Kranenburg 72 Euro) und für drei oder mehr Hunde (pro Hund) 115 Euro (Kranenburg 90 Euro). Ein gefährlicher Hund kostet in Goch 630 Euro (Kranenburg 432 Euro), zwei oder mehr gefährliche Hunde sind in Goch mit 965 Euro (Kranenburg 720 Euro) zu versteuern. [Quelle: https://www.goch.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/].
Was sind denn eigentlich „gefährliche Hunde“? Dazu zählen (Quelle siehe oben) Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

* Finanztest hat eine Deutschlandkarte zum Thema Hundesteuer veröffentlicht. Dort findet sich in Bayern mit Windorf eine hundesteuerfreie Gemeinde. In Ettal (ebenfalls Bayern) zahlen Hundehalter gerade einmal einen Euro. Ganz weit vorn liegt Hagen in Nordrhein-Westfalen (186 Euro pro Hund). Kranenburg zählt laut Erhebung mit 54 Euro (siehe oben) zu den „günstigen Beispielen“.

https://www.kranenburg.de/de/dienstleistungen/hunde-hundesteuer/

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