REES. Kaum ein Thema ist derart emotional aufgeladen wie der Kiesabbau am Niederrhein. Bürgerinitiativen und Kommunen kämpfen dafür, weitere Abgrabungen in der Region wenn möglich zu verhindern (mehr dazu hier), zumindest aber ihre Zahl und Größe zu verringen. In Rees ist es die „Reeser Welle IIa“, die bei Bürgern vor allem in Esserden für Unmut sorgt.

Entsprechend richtete sich der Blick unter der Woche nach Kamp-Lintfort, wo ein Rechtswissenschaftler ein Gutachten vorstellte, das Rechtsmängel im Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) aufzeigte. Allerdings: Für den Kreis Kleve – und damit für Rees – hat dies keine Relevanz.

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Der Kreis Wesel hatte, zusammen mit den vom Kiesabbau stark betroffenen Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn, das Gutachten in Auftrag gegeben zu der Frage, ob der LEP rechtmäßig sei. Vor allem die geplante Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre sorgte für viel Unmut.

Versäumnis der Landesregierung

Der Rechtswissenschaftler Martin Kment kommt zum Ergebnis, dass besagte Verlängerung nicht des Anforderungen des Raumordnungsgesetzes entspricht. Die Landesregierung habe es versäumt habe, in eigener Verantwortung zu ermitteln, welchen „Bedarf“ sie sichern wolle. Dieses Versäumnis führe laut Kment dazu, dass entsprechende Maßnahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Umsetzung des LEP – also die Ausweisung weiterer Auskiesungsflächen am Nieder­rhein – anfechtbar wären und mit Erfolg vor Gericht beklagt werden könnten (zur Pressemitteilung der Stadt Kamp-Lintfort).

Doch sind es eben nur die Maßnahmen des RVR, die betroffen wären. „Für uns ändert sich dagegen nichts“, sagt Christoph Gerwers. Denn wie der Reeser Bürgermeister erläutert, basieren die geplanten Abgrabungen im Kreis Kleve – auch die „Reeser Welle II“ – auf dem Gebietsentwicklungsplan von 1999 (GEP 99), der am 13. April 2018 vom Regionalplan Düsseldorf (RPD) abgelöst worden ist. „Der Regionalplan für den RVR wird derzeit erarbeitet, unser Regionalplan aber steht – und daran wird auch der neue LEP nichts ändern“, betont Gerwers. „Der LEP wird für uns mal maßgeblich, wenn ein neuer Regionalplan erstellt wird.“

Aktueller Regionalplan für Keis Kleve liegt vor

Anders im Kreis Wesel: Dort läuft seit August 2018 das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr (RPR), der auch den Kreis Wesel umfasst. Dafür seien die Vorgaben des LEP von besonderer Bedeutung, teilt der Kreis Kleve mit. Hier ergebe sich diese Problemlage nicht, da mit dem RPD ein aktueller Regionalplan vorliege. „Neue Abgrabungsbereiche wurden im RPD nicht dargestellt. Eine Anpassung an eventuell neue Vorgaben eines geänderten LEP ist wenigstens derzeit auch nicht erforderlich“, so der Kreis Kleve, der sich auch weiterhin „in aller Deutlichkeit für einen restriktiven, haushälterischen Umgang mit den endlichen Ressourcen Kies und Sand“ einsetze.

Zwar sind auf Reeser Gebiet im bestehenden RPD keine weiteren Abgrabungsflächen mehr vorgesehen. „Die ‚Reeser Welle II‘ ist die letzte Abgrabungsfläche bei uns“, sagt Gerwers. Da sie aber auf Grundlage des GEP 99 beantragt wurde, bleiben sie und der dazugehörige Antrag von der aktuellen LEP-Diskussion unberührt.

Die Reeser Verwaltung und der Bürgermeister hatten dazu eine Stellungnahme erarbeitet. Darin heißt es: „Für das Vorhaben Reeser Welle II, das nicht im Kreis Wesel, sondern im Kreis Kleve liegt, hätte eine Verfassungsbeschwerde gegen den LEP keine Bedeutung, da die Abgrabungsgenehmigung auf der Grundlage des GEP 99 bzw. des Regionalplans Düsseldorf von April 2018 fußt.“

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