BIs: Kreis muss Abgrabung
in Rees nicht genehmigen

Eden und „Zukunft Esserden“ vermissen Vorgehen gegen „Kiesraubbau“

REES/KREIS KLEVE. Für die Bürgerinitiativen „Eden Niederrhein“ und „Zukunft Esserden“ hat das vom Kreis Wesel und vier Kommunen in Auftrag gegebene Gutachten fast schon etwas wie Vorbildcharakter. Dort werde „massiv mit allen Mitteln gegen den Kiesraubbau am Unteren Niederrhein, der im besonderen Maße dem Exportgeschäft dient, und der damit verbundenen Vernichtung wertvoller Ackerböden vorgegangen“, sagt Andreas Elbers von „Zukunft Esserden.

Für ihn sei es „beschämend“, dass ein ähnliches Vorgehen im Kreis Kleve nicht vorzufinden ist. BI-Mitglied Iris Jagoda greift auch den Reeser Bürgermeister Christoph Gerwers an. Dieser habe es abgelehnt, sich den Amtskollegen in den Nachbarkommunen anzuschließen „mit der Begründung, dass er erst einmal abwarten wolle“, sagt Jagoda. „Doch wenn man erklärt, gegen etwas zu sein, dann sollte man auch gebotene Möglichkeiten ausschöpfen, aktiv zu handeln und nicht nur sagen: Ich warte erst mal ab“, argumentieren Eden und „Zukunft Esserden“.

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Aus Sicht der BIs sei es keineswegs so, dass der Kreis Kleve die Abgrabung „Reeser Welle IIa“ genehmigen müsse. Vielmehr müsse der Kreis nur dann einen Abgrabungsbereich genehmigen, wenn keine gravierenden Belange dagegensprächen. „Und um solch gravierende Punkte in den Antragsgutachten zu finden, braucht es eben die Unterstützung von Fachkundigen. So, wie jetzt auch in dem beauftragten Rechtsgutachten der Nachbarkommunen, welches aufgrund seiner fachkundigen Ausarbeitung zeigte, dass die ‚Bedarfsregelung‘, aufgrund der die Anzahl der Abgrabungsflächen vergeben wird, vor dem OVG Münster beklagbar ist“, sagt Melanie Gronau, Sprecherin von Eden.

“Vorgaben eindeutig und belastbar”

Dazu teilt der Kreis Kleve auf Anfrage der NN mit, „dass die regionalplanerischen Vorgaben für den Planungsraum Düsseldorf eindeutig und belastbar sind. Nachteile oder rechtliche Unsicherheiten für den Kreis Kleve ergeben sich daraus nicht. Soweit Änderungen des LEP zum planerischen Umgang mit den Bodenschätzen zu einem späteren Zeitpunkt greifen könnten, teilt der Kreis Kleve die kritische Grundhaltung des Kreises Wesel; entsprechend hat der Kreis Kleve im LEP-Änderungsverfahren zum Abschnitt Rohstoffsicherung auch Bedenken erhoben.“

Man werde an einer restriktiven und kritischen Grundhaltung gegenüber Abgrabungsplanungen festhalten, teilt der Kreis Kleve weiter mit: „Das gilt auch für künftige Änderungen in der Landesentwicklungs- und Regionalplanung, die auf eine Erleichterung der Rohstoffgewinnung abzielen sollten.“

Dennoch bleibe es dabei, dass von der Diskussion um den LEP-Entwurf erst einmal nur der auch für den Kreis Wesel maßgebliche Regionalplan Ruhr betroffen ist. „Für den Kreis Kleve liegt der Regionalplan vor.“ Es handele sich um „zwei verschiedene Planungshorizonte“.

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