„Schlüsseldienst-Prozess“:

600 Euro zu viel bezahlt

Vor dem Klever Landgericht sagte eine Emmericherin aus, deren Rechnung um 240 Prozent überhöht war

GELDERN/KLEVE. Die Emmericherin traute ihren Augen nicht, als sie sich 2015 nach der Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes die Rechnung genauer anschaute: 954 Euro hatte sie für eine simple und für den Fachmann eigentlich einfache Türöffnung sowie das Austauschen des Türschlosses bezahlt. „Ich hatte zunächst gar nicht so darauf geachtet”, erzählte die 38-Jährige im Prozess unter anderem um Steuerhinterziehung und Betrug sowie Wucher in Millionenhöhe gegen zwei Gelderner, die über mehrere Jahre ein Unternehmen für Schlüsseldienstleistungen in Geldern betrieben haben sollen (die NN berichtete). Bei ihnen hatte die Emmericherin Ende 2015 angerufen, als sie sich ausgesperrt hatte.

Seit Januar läuft der Prozess im Klever Landgericht. NN-Archivfoto: SP

Die Nummer hatte sie aus dem Telefonbuch. „Am Telefon hatte ich gefragt, ob es ein Unternehmen aus Emmerich sei”, sagte die 38-Jährige. Die Antwort sei Ja gewesen. Erst im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass das nicht stimmte. Denn nachdem ihr die Rechnung komisch vorgekommen sei, sei sie zur Polizei und anschließend zu einem Rechtsanwalt gegangen. „Wir haben den Fall durch einen Sachverständigen prüfen lassen”, sagte die Emmericherin. Dieser habe festgestellt, dass die Summe in Höhe von 954 Euro um 240 Prozent – gemessen am Durchschnittswert anderer Schlüsseldienstunternehmen für die gleiche Dienstleistung – überhöht gewesen sei. Das zu viel bezahlte Geld (zirka 600 Euro) habe sie jedoch bis heute nicht zurückholen können. Der Emmericherin sei mitgeteilt worden, dass der Betreiber des Sub-Unternehmens untergetaucht sei.

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Zu seiner Vernehmung vor dem Klever Landgericht erschien der mittlerweile in Bayern lebende 40-Jährige allerdings. Der gelernte Mediengestalter berichtete, dass er zunächst für das Unternehmen für Schlüsseldienstleistungen der beiden Angeklagten gearbeitet, sich später aber selbstständig gemacht habe. Die Firma sei auf dem Namen seiner Ex-Freundin gelaufen, die auch die Buchführung gemacht habe (was sie in ihrer Aussage allerdings bestreitete). Er hingegen habe bundesweit als Monteur Türschlösser geöffnet und sich in dem Bereich auch aus- beziehungsweise weiterbilden lassen. Die Rechnung der Emmericherin fand er vor Gericht korrekt.

Insgesamt habe er – im Gegensatz zu anderen Kollegen – nicht überhöhte Beträge von seinen Kunden verlangt und auch Wert daraufgelegt, dass seine Monteure, ebenso wie er selbst, gut ausgebildet gewesen seien. „Uns war das nicht egal. Wir wollten keinen Umsatz durch Kaputtmachen generieren, sondern durch Beratung”, sagte der 40-Jährige und fügte noch als Beispiel an: „Als sich eine Oma mal ausgesperrt hatte, haben wir die einfache Türöffnung umsonst gemacht.” Auch auf Abend-, Nacht- oder Sonntagszuschläge habe er gelegentlich verzichtet.

Dass viele Kollegen dies anders machen, wisse er jedoch auch, berichtete der 40-Jährige. „Das betrifft die gesamte Branche, dass Leute rumgeschickt werden, die es nicht können”, sagte der 40-Jährige. Dies sei nicht nur in Geldern der Fall gewesen.

Eine mittlerweile 51-jährige Weezerin musste ähnliche Erfahrungen wie die Emmericherin machen. Ihr war das Garagen-Tor abends zugefallen. Für die Öffnung rief sie – um Fahrtkosten sparen zu wollen – ebenfalls ein vermeintlich aus Weeze stammendes Schlüsseldienstunternehmen an. Doch es seien zwei Monteure mit Duisburger Kennzeichen gekommen, die sehr lange gebraucht hätten, um die Garage zu öffnen. „Sie sagten mir, dass es Probleme gab”, berichtete die Weezerin. Sie hätte allerdings den Eindruck gehabt, dass die Monteure nicht fachmännisch gearbeitet hätten. Somit fand sie später auch den Preis von 354,62 Euro überzogen. „Zudem hatten sie mir zuvor einen weitaus niedrigeren Preis genannt”, sagte die Weezerin. Da es dabei aber nicht geblieben war und sie ein komisches Gefühl bekam, erstattete auch sie Anzeige.

Eine 26-jährige Frau aus dem Baden-Württembergischen Weil am Rhein machte 2016 ganz ähnliche Erfahrungen mit einem Schlüsseldienst wie die beiden Frauen am Niederrhein. Bei ihr stellte sich jedoch heraus, dass ihre Anzeige mit dem hiesigen Verfahren nichts zu tun hat. Der Anwalt des 39-jährigen Angeklagten stellte allerdings nach ihrer Zeugenaussage fest: „Man sieht daran: Die anderen machen es genauso.”

 

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