Kiebitz und Co. brauchen
dringend Schutzzonen

Förderprogramm der Landesregierung soll Dezimierung der Feldvögel stoppe

KREIS WESEL. Rebhuhn, Feldlerche, Schafstelze und vor allem der Kiebitz waren bis vor einigen Jahren in großer Zahl am Niederrhein anzutreffen. Doch in den letzten Jahren ist der Bestand der Feldvögel drastisch zurückgegangen, was den Naturschützern große Sorgen bereitet. Deshalb wenden sie sich mit der Bitte um Unterstützung nun verstärkt an die Landwirte.

Sie alle haben sich gemeinsam den Schutz der Feldvögel auf die Fahne geschrieben: v.l. Dieter Dames, Heinz van Beek, Thomas Traill, Bernd Finke, Alfred Holland und Wilhelm Neu NN-Foto: Ingeborg Maas
Sie alle haben sich gemeinsam den Schutz der Feldvögel auf die Fahne geschrieben: v.l. Dieter Dames, Heinz van Beek, Thomas Traill, Bernd Finke, Alfred Holland und Wilhelm Neu
NN-Foto: Ingeborg Maas

Bei einem Gespräch mit Vertretern der Landwirtschaft in Veen, einem der Schwerpunktgebiete für das Vorkommen von Kiebitzen, stellten Bernd Finke von der Untereren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und Thomas Traill von der Biologischen Station Schutzmaßnahmen vor, die nicht nur für den Kiebitz, sondern für andere Feldvögel gelten sollen.
„Seit 2009 ist der landesweite Bestand von Kiebitzen von 20.000 auf fast die Hälfte zurück gegangen. Das Land NRW hat deshalb ein attraktives Förderprogramm aufgelegt“ so Finke. „Mit diesen Mitteln werden Landwirte entschädigt, die während eines bestimmten Zeitraumes zum Schutz der Feldvögel auf eine Bewirtschaftung ihrer Ackerflächen verzichten. Wenn sie auf ihren Ackerflächen mindestens drei Brutpaare beobachten, können sie an dem einjährigen Landesprogramm ‚Feldvogelinseln im Acker‘ teilnehmen. Dafür verpflichten sie sich, die Bewirtschaftung der Äcker oder Teilflächen (0,5 bis höchstens 2 Hektar) ab dem 1. April bis zur Ernte der jeweiligen Hauptfrucht, spätestens bis zum 1. Oktober, ruhen zu lassen.“
Die Bewirtschaftungsruhe zum Schutz der Feldvögel wird mit attraktiven Ausgleichszahlungen prämiert, sie liegen pro Hektar je nach Anbau zwischen 377 und 1.437 Euro.
Eine andere Variante ist der Gelegeschutz. Hierbei werden die Nester, die Landwirte meist schon vom Ackerrand aus entdecken können, mit dünnen Stäben in etwa fünf Meter Entfernung markiert. Bei der Bearbeitung des Bodens werden dann die markierten Stellen ausgespaart.

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Der Kiebitz ist mit seinen unverkennbaren Lautäußerungen und seinem auffälligen Balzverhalten ein echter Sympathieträger, der jedoch in seiner Existenz stark bedroht ist. Foto:nno.de
Der Kiebitz ist mit seinen unverkennbaren Lautäußerungen und seinem auffälligen Balzverhalten ein echter Sympathieträger, der jedoch in seiner Existenz stark bedroht ist.
Foto:nno.de

Für Alfred Holland, Alpener Ortslandwirt, ist dieser Gelegeschutz eine Selbstverständlichkeit: „Ich habe schon als kleiner Junge von meinem Vater gelernt, dass man auf die Nester achtgibt. Und wenn man einen Teil des Feldes bearbeitet hat, kann man die Nester sogar mit einem Spaten etwa ein bis zwei Meter auf die bearbeitete Fläche versetzen und dann den anderen Teil des Ackers in Angriff nehmen. Die Vögel nehmen auch versetzte Nest wieder an.“
Dafür erntete er Zustimmung von seinen Kollegen. Heinz van Beek bestätigt: „Wenn wir hier in der Region nicht schon über Jahre hinweg den Kiebitz-Schutz betrieben hätten, wären hier auch nicht mehr so viele Vögel anzutreffen.“ Gemeinsam mit Wilhelm Neu, dem Vorsitzenden der Kreisbauernschaft, wünschten sich die Landwirte bei dem ganzen Vorgang jedoch weniger Bürokratie. „Es wäre gut, wenn die Naturschützer direkt mit den Landwirten in Kontakt treten würden bezüglich der Schutzprogramme und nicht alles erst unpersönlich über e-mails und Schriftverkehr geregelt werden müsste.“ Auch glauben sie nicht, dass intensive Landwirtschaft der alleinige Faktor für das Verschwinden der Feldvögel ist. Die Vogelbrut wird auch durch Beutegreifer wie Füchse und im Raum Veen vor allem durch Rabenkrähen stark dezimiert. Dem widersprach auch nicht Thomas Traill von der Biologischen Station: „Es gibt eine ganze Reihe von Verlustfaktoren. Dazu zählt sicher auch, dass der Kiebitz als Zugvogel in den Gebieten, durch die er zum Überwintern fliegt, bejagt wird. Da ist die Politik gefordert, etwas zu unternehmen.“
Doch zunächst hoffen die Vogelschützer, dass das neue Landesprogramm dem Bestand zur Erholung verhilft.

Infos für Landwirte

Anfragen zu den einjährigen Verträgen, den diversen gleichfalls attraktiven Naturschutz-Verträgen mit jeweils fünfjähriger Laufzeit und zum Gelegeschutz nimmt die Untere Naturschutzbehörde entgegen. Ansprechpartner ist Bernd Finke, Telefon 0281/207 2550, e-mail: bernd.finke@kreis-wesel.de

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