Zwei weitere Sonntage für 2016 genehmigt

3. April und 28. August sind in Kevelaer verkaufsoffen

KEVELAER. Kevelaers Bürgermeister Dr. Dominik Pichler verkündete die Botschaft aus dem Ministerium während der Informationsveranstaltung zum Ladenöffnungsgesetz im Bühnenhaus: „Der von der Stadt Kevelaer gestellte Antrag nach § 10 LÖG NRW auf weitere Verkaufsoffene Sonntag wurde von Landeswirtschaftsminister Duin positiv beschieden.” Von den insgesamt fünf beantragten Sondergenehmigungen wurden zwei genehmigt. Der Barmherzigkeitssonntag am 3. April und der Sonntag der Bocholter Fußwallfahrt am 28. August sind. Minister Duin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um eine befristete Ausnahme handelt, die keinen Automatismus für die nächsten Jahre mit sich bringt.

 

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