Rat Kleve beschließt zwei neue Steuerarten ab 1. Januar 2016

KLEVE. Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die Einführung von zwei neuen Steuerarten beschlossen. Ab 1. Januar 2016 werden im Stadtgebiet Kleve eine Zweitwohnungssteuer und eine Beherbergungssteuer erhoben. Es handelt sich bei beiden Steuerarten um örtliche Aufwandsteuern, wie auch die Hunde- und Vergnügungssteuer. Aufwandsteuern sind Steuern auf die durch Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen.

Mehr zum Thema in den NN am Mittwoch, 23. Dezember.

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