Gerichtsverhandlungen sind Synchronisationsversuche und enden mit Einordnungen. Gerichtsverhandlungen beginnen am Ende einer Tat – sie setzen, wenn es um Menschenleben oder eigentlich um Menschentode geht – eben dort an, wo der Kommissar in einer längst krimigefluteten Fernsehwirklichkeit am Ende eines illustren Ratespiel für den Zuschauer den Täter präsentiert, der gern Mörder genannt wird.