Verkaufsoffen: 3. Oktober als Termin nicht mehr zulässig

GELDERN. Mit einer neuen Rechtslage wurde jetzt der Vorstand des Gelderner Werberings konfrontiert. Bisher war man davon ausgegangen, dass man am Samstag, 3. Oktober, den nächsten Verkaufsoffenen Feiertag durchführen kann. So war es auch nach einer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Geldern geregelt. Mittlerweile wurde jedoch das Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW dahingehend geändert, dass an einigen besonderen Tagen, unter anderem an stillen Feiertagen, dem 1. Mai und dem 3. Oktober ausdrücklich keine Verkaufsoffenen Feiertage mehr stattfinden dürfen. Aus diesem Grunde musste schnell gehandelt werden. Der Verkaufsoffene Sonntag findet somit am angestammten Termin, also am letzten Sonntag im September statt. Das ist in diesem Jahre der 27. September. Alle Geschäfte der Innenstadt wurden oder werden über diese Änderung informiert. Auch die gesamte Werbung muss dazu geändert werden. An diesem Wochenende gibt es im übrigen in Geldern volles Programm. So findet am Samstag und Sonntag von 9 bis 18 Uhr der Trödelmarkt in der Glockengasse statt. Am Samstag ist zudem der LandLebenMarkt auf dem Marktplatz und am Sonntag dann von 12 bis 17 Uhr der Verkaufsoffene Sonntag. Der Werbering Geldern bittet um Verständnis für diese kurzfristige Verlegung und lädt zum Einkaufsbummel am 27. September in der Zeit von 12 bis 17 Uhr in die Gelderner Innenstadt und einige Betriebe in der Ortschaft Veert ein.

Vorheriger ArtikelNeues Verkehrskonzept für die Kerkener Ortszentren
Nächster ArtikelZusammen für Rheinberg mit einer Bürgermeisterin