WFG der Stadt Kleve lädt zum Business-Frühstück

KLEVE. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve lädt zum Business-Frühstück ein. Die Veranstaltung findet am Freitag, 21. August, von 8 bis 10.30 Uhr wie üblich im Technologie-Zentrum Kleve, Boschstraße 16 in Kleve, statt. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet ist mit dem 1. Januar 2015 eingeführt worden. Knapp 4 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland profitieren bereits vom neuen gesetzlichen Mindestlohn. Doch was bedeutet dies für die Unternehmer im Umgang mit z.B. der Dokumentationspflicht, den Anwartschaften, das Verhalten bei Minijobs, Praktika etc.? Viele Ausnahmen und Übergangsvorschriften sorgen für Verunsicherung bei der Anwendung.
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Joachim F. Ernst von der BEStax GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird an diesem Morgen über das Mindeslohngesetz informieren, den optimalen Umgang und die neuesten Entwicklungen vorstellen.
Interessierte  Unternehmer melden sich bitte bis 20. August unter Telefon 02821-8948950 oder per E-Mail anette.raffelt@kleve.de an. Die Teilnahme ist wie immer kostenlos.

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